Sie sind hier: Startseite News Krankschreibungen wegen leichter Atemwegsbeschwerden: Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie an geltende Verfahrenspraxis angepasst
x
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Krankschreibungen wegen leichter Atemwegsbeschwerden: Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie an geltende Verfahrenspraxis angepasst

20.03.2020 17:19
Der Gemeinsame Bundesausausschuss (G-BA) hat am 20.3.20 in Berlin einen Beschluss zur rückwirkenden Anpassung seiner Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie an die bereits geltende Verfahrenspraxis gefasst. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband hatten am 9. März 2020 in Abstimmung mit dem G-BA anlässlich der gegenwärtigen COVID-19-Ausbreitung eine befristete Regelung in § 31 BMV-Ä vereinbart.

Danach kann die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit für Versicherte mit nur leichter Symptomatik in Bezug auf Erkrankungen der oberen Atemwege und ohne Vorliegen eines begründeten Infektionsverdachts auf COVID-19 auch aufgrund telefonischer Anamnese erfolgen. Die Regelung dient der Entlastung der Vertragsarztpraxen sowie der Verhinderung der Ausbreitung des COVID-19-Virus über die Wartezimmer der Arztpraxen.

Der G-BA hat sich zudem darauf verständigt, dass voraussichtlich in der kommenden Woche im schriftlichen Verfahren darüber entschieden wird, ob die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit für einen Zeitraum von bis zu 14 Kalendertagen erfolgen kann.

Der gefasste Beschluss zur Änderung der AU-RL tritt nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger rückwirkend zum 9. März 2020 in Kraft. Der Beschluss ist vorerst bis zum 4. Mai 2020 befristet.

Editorial

RoskiHerausgeber
Prof. Dr.
Reinhold
Roski

 

 

Gemeinsamer Priorisierungskatalog

« Dezember 2022 »
Dezember
MoDiMiDoFrSaSo
1234
567891011
12131415161718
19202122232425
262728293031