Erneuter Lieferengpass für Krebsmedikament "Melphalan"
Der letzte Lieferengpass von "Melphalan" ist gerade einmal vier Monate her. Grund war seinerzeit eine Verzögerung bei der Freigabe von Produktionschargen in der weltweit einzigen Produktionsstätte in Italien. Dabei ist "Melphalan" unverzichtbar in der Behandlung von Patientinnen und Patienten mit einem Multiplen Myelom, einer bösartigen Krebserkrankung des Knochenmarks. In der Therapie bei älteren Patientinnen und Patienten gehört das Medikament seit Jahrzehnten zum therapeutischen Standard. Bei jüngeren Patientinnen und Patienten wird es in hoher Dosierung im Rahmen der Stammzelltransplantation eingesetzt und führt nach Angaben der DGHO zu einer signifikanten Verlängerung der Überlebenszeit.
"Der Lieferengpass von 'Melphalan' ist ein negatives 'Paradebeispiel' für ein grundsätzliches Problem. Medikamente, die nicht mehr dem Patentschutz unterliegen und häufig weltweit nur noch von wenigen oder nur einem Hersteller produziert werden, sind extrem anfällig für Lieferengpässe. Daraus wird in der Onkologie schnell ein Versorgungsengpass", so Prof. Dr. med. Carsten Bokemeyer, Geschäftsführender Vorsitzender der DGHO. Die Folge seien Herstellungsprobleme oder logistische Defizite, die unmittelbar zum Lieferengpass führten.
Das bereits mehrfache Auftreten des Lieferengpasses in so kurzer Zeit unterstreicht in dramatischer Weise die von der DGHO seit Jahren an die Politik gerichteten Forderungen nach längerfristigen, nationalen und europäischen Maßnahmen zur Vorbeugung von Medikamentenlieferengpässen.
"Zwar verlangt das Arzneimittelgesetz eine angemessene und kontinuierliche Bereitstellung von Arzneimitteln. Das Problem ist aber, dass eine Nichtbefolgung sowohl straf- als auch ordnungsrechtlich nicht bewehrt ist und so keinerlei Handlungsdruck generiert wird. Bereits vor drei Jahren haben wir den politisch Verantwortlichen detaillierte Vorschläge unterbreitet und Forderungen aufgestellt, die wir nun vor dem aktuellen Lieferengpass eindringlich erneuern. Dabei ist die gesetzliche Ermächtigung, Behörden mit Handlungsmöglichkeiten auszustatten, um bei Versorgungsdefiziten Maßnahmen zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung treffen zu können, nur ein Teil eines grundsätzlichen Lösungskonzepts", so Bokemeyer.