Kritik an Gesetzentwurf – Praxisärzte fordern sinnvolle Patientensteuerung
So werde mit der geplanten Zuweisung von Facharztterminen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) lediglich die freie Arztwahl der Patienten eingeschränkt. Die eigentliche Ursache mitunter langer Wartezeiten bleibe jedoch außer Acht. Heinrich: „Es muss jedem Patienten klar sein, dass die Vier-Wochen-Garantie nicht automatisch zum Wunscharzt um die Ecke führt. Doch genau dieses Versprechen macht die Politik der Bevölkerung. Dabei muss endlich ein Umdenken bei der Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen einsetzen. Den Arzt gibt es nicht zum Nulltarif. Jeder Praxisbesuch verursacht Kosten. Das ist vielen Patienten nicht bewusst. Diesen Kosten stehen in der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzte Beitragseinnahmen gegenüber, die irgendwann am Ende sind. Daran ändert auch eine zentralisierte Terminvergabe nichts.“ Dies den Menschen zu vermitteln, sei Aufgabe der Politik, fordert der NAV-Chef.
Der Gesetzentwurf sei davon jedoch weit entfernt. Statt auf den steigenden Behandlungsbedarf einer alternden Bevölkerung angemessen zu reagieren, setze die Politik den Rotstift in der ambulanten Versorgung an. „Mit dem Zwangsaufkauf von Praxen in numerisch überversorgten Gebieten enthält der Gesetzentwurf einen unauflösbaren Widerspruch: Termingarantie hier, Praxisschließungen da“, kritisiert Heinrich. Stattdessen werde stoisch an einer jahrzehntealten Bedarfsplanung festgehalten, die sich an reinen Verhältniszahlen und nicht an der Krankheitslast der Bevölkerung orientiere.
Wie die Versorgung in Zukunft aussehen könne, macht Dr. Heinrich am Beispiel der Praxisnetze deutlich: „Dank eines engen interkollegialen Austauschs und dem Einsatz elektronischer Kommunikationswege sind die Wartezeiten in den Netzen bereits heute deutlich kürzer als in der ungesteuerten Regelversorgung. Mehrfachuntersuchungen werden vermieden. Medikamente kommen nur in dem Maß zum Einsatz, wie sie tatsächlich gebraucht werden.“ Hier müsse der Gesetzgeber ansetzen und innovative Behandlungsmodelle für alle Patienten zugänglich machen. Die verbindlichere Förderung von Praxisnetzen, wie im Gesetz vorgesehen, sei dabei ein guter Ansatz.
Insgesamt werde mit dem Gesetz jedoch die Selbstverwaltung entwertet. „Die undemokratische Stimmengewichtung in den Vertreterversammlungen und der Aufbau weiterer Sektorengrenzen macht das VSG insgesamt zu einem Versorgungsschwächungsgesetz“, stellt Heinrich fest.