KVB ergreift weitere Maßnahmen gegen Unterversorgung
Für die Hausärzte im Landkreis Donauwörth Nord und die HNO-Ärzte im Landkreis Tirschenreuth hatte der dafür zuständige, von der KVB unabhängige Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen bereits im November 2021 eine Unterversorgung festgestellt. Da das bisherige Förderprogramm die Unterversorgung nicht beseitigt hat, wurden weitere Maßnahmen beschlossen.
Eine Niederlassung wird in den betreffenden Regionen nun mit bis zu 112.500 Euro statt bisher mit bis zu 90.000 Euro gefördert. Eine Filialpraxis kann mit bis zu 28.125 Euro statt bisher mit bis zu 22.500 Euro bezuschusst werden. Auch die Förderungen für die Anstellung eines Arztes und die Zuschüsse zu den hierbei entstehenden Investitionskosten wurden entsprechend erhöht.
Außerdem bietet die KVB interessierten Ärztinnen und Ärzten der betreffen-den Fachgruppen in den beiden Regionen auch die Möglichkeit einer Anstellung in einer KVB-Praxis. Dieses Angebot soll den Ärzten den Start in eine eigene Praxis erleichtern und hat das Ziel, dass der angestellte Arzt die KVB-Praxis nach spätestens zwei Jahren übernimmt und in eigener Niederlassung weiterführt. Dieses Modell wird erstmals seit Juli 2022 im Landkreis Wunsiedel in Oberfranken mit einer KVB-Praxis für Dermatologie umgesetzt. Alternativ besteht die Möglichkeit eine von der KVB ausgestattete Praxis als Vertragsarzt in eigener Niederlassung zu nutzen.