KVB schreibt neue Förderprogramme aus
Voraussetzung für die finanziellen Fördermaßnahmen durch die KVB war, dass der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen im Mai insgesamt 14 Planungsbereiche in Bayern neu als drohend unterversorgt oder unterversorgt eingestuft hatte. Ärztinnen und Ärzte, die sich in den genannten Regionen niederlassen, unterstützt die KVB mit einer Niederlassungsförderung. Diese beträgt in den derzeit als unterversorgt eingestuften Planungsbereichen bis zu 90.000 Euro und in allen als drohend unterversorgt eingestuften Regionen bis zu 60.000 Euro. Darüber hinaus wird die Errichtung einer Filiale und die Anstellung einer Ärztin oder eines Arztes der entsprechenden Fachgruppe gefördert. Zusätzlich bezuschusst die KVB Praxisfortführungen von Ärzten, die das 63. Lebensjahr bereits überschritten und geplant hatten, ihre Praxis kurzfristig abzugeben sowie die Weiterbildung von Ärzten der entsprechenden Fachgruppe. Zusätzlich gibt es in allen unterversorgten Regionen eine Praxisaufbauförderung. Sie verfolgt das Ziel, die Kosten in der Aufbauphase einer Praxis zu senken.
Alle ausgeschriebenen Förderprogramme inklusive der Voraussetzungen und Summen finden Interessierte auf der Internetseite der KVB in der Rubrik Praxis/Finanzielle Fördermöglichkeiten/Regionale finanzielle Förderungen.
Eine Kurzdarstellung der geförderten Regionen findet sich unter: Praxis/Niederlassung/Region sucht Arzt.