Leopoldina befürwortet freien Zugang zu Gendatenbanken für Forscher*innen
Damit weltweit frei geforscht werden kann, müssen DSI-Datenbanken weiterhin offen zugänglich sein, so die Leopoldina in ihrer Ad-hoc-Stellungnahme. Nicht zuletzt die Coronavirus-Pandemie hat gezeigt, dass der Austausch von Sequenzinformationen, in diesem Fall von neuartigen Erregern, maßgeblich zum wissenschaftlichen Fortschritt beiträgt. Zudem sind DSI-Datenbanken ein zentrales Werkzeug des Biodiversitätsschutzes, da beispielsweise Veränderungen in Ökosystemen mit ihrer Hilfe nachvollzogen werden können. "Der Wert der Informationen entsteht vor allem durch die Möglichkeit, die verschiedenen Daten miteinander vergleichen zu können. Eine Zugangsbeschränkung steht im Widerspruch zu den Zielen des Artenschutzes und zum Prinzip der offenen Wissenschaft", sagt Leopoldina-Mitglied und Mitautor der Ad-hoc-Stellungnahme Prof. Dr. Rudolf Amann vom Max-Planck-Institut für Marine Mikrobiologie in Bremen. Auch für die Natur- und Wirkstoffforschung, beispielsweise die Antibiotikaentwicklung, hätten Zugangsbeschränkungen zu Sequenzdatenbanken weitreichende negative Folgen.
Die Expertinnen und Experten befürworten einen gerechten Ausgleich von Vorteilen, die aus der Nutzung biologischer Vielfalt resultieren. Sie betonen, dass der Zugang zu Sequenzinformationen für die Forschung nicht durch Gebühren eingeschränkt oder Forschungsgelder für den Vorteilsausgleich verwendet werden dürften. Erschwert wird die Situation dadurch, dass bislang für fast die Hälfte der bestehenden Sequenzinformationen Angaben zum Ursprung der Daten fehlen. Die wissenschaftliche Gemeinschaft sollte deshalb Lösungen entwickeln, um diese Informationen in den Datenbanken zukünftig nachvollziehbar zu machen. Die konkrete Gestaltung eines internationalen Vorteilsausgleichs im Rahmen des Nagoya-Protokolls müsse in einer Weise erfolgen, die weder den Biodiversitätsschutz noch die offene Wissenschaft gefährdet, so die Autorinnen und Autoren der Ad-hoc-Stellungnahme.