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Arzneimittelinteraktionen durch elektronischen Medikationsplan minimieren

19.01.2016 16:47
In Deutschland sterben mehr Menschen an Arzneimittelwechselwirkungen als im Straßenverkehr: Während im Jahr 2014 bundesweit 3.368 Personen auf Deutschlands Straßen ums Leben kamen, fallen jährlich etwa 20.000 Menschen vermeidbaren Arzneimittelnebenwirkungen zum Opfer, die oft durch Wechselwirkungen bedingt sind, berichtet Elsevier Health Analytics.

Auf dem Elsevier-Symposium Auf dem Weg zum Medikationsplan 2.0 – Datenaustausch rettet Leben!“ auf dem BMC-Kongress am 19. Januar in Berlin, diskutierten Experten die analytischen Möglichkeiten des neuen Medikationsplans im Rahmen des gerade verabschiedeten E-Health-Gesetzes. Der Vorstandsvorsitzende der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, Prof. Dr. Wolf-Dieter Ludwig, berichtete über den Beitrag des Medikationsplans zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit. Danach haben Menschen, die drei oder mehr Arzneimittel einnehmen, ab Oktober 2016 Anspruch auf diesen Medikationsplan. Allerdings soll der Medikationsplan erst ab 2018 elektronisch von der Gesundheitskarte abrufbar sein.

Ob und wie diese Daten dann proaktiv und patientenindividuell als Frühwarnsystem für schwere Arzneimittelinteraktionen genutzt werden können, sei ebenso ungewiss wie die Möglichkeiten über Data Mining noch nicht erkannte Arzneimittelnebenwirkungen zu erforschen. Deutschland hinke hier anderen europäischen Ländern wie Dänemark, Schweden oder Großbritannien weit hinterher.

Dabei sei ein analytisch aufbereitetes Warnsystem zu potenziellen, schweren Arzneimittelinteraktionen als entscheidende Unterstützung für die behandelnden Ärzte bereits heute unverzichtbar. Bis zu 95 Prozent der angezeigten Warnmeldungen würden aufgrund der Informationsflut unrelevanter Daten daher ignoriert. Warnsysteme müssten deshalb das Problem der Falschmeldungen adressieren um überhaupt wirksam zu werden.

„Die Schlüsseltechnologie, die eine ideale Voraussetzung für eine Optimierung der Arzneimittelsicherheit böte, ist eine gemeinsame elektronische Akte für alle den Patienten behandelnden Ärzte“, so Peter Makolla, Geschäftsführer der pde GmbH. Ein erster Schritt sei es, dem Patienten ein Verfügungsrecht über seine elektronische Patientenakte einzuräumen. „Wenn die Patienten bereits heute über die Nutzung ihrer elektronischen Daten ihren Behandlungsverlauf optimieren können, kann der Weg in die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens im Sinne des Patientenschutzes beschleunigt werden“, so Makolla.

Editorial

RoskiHerausgeber
Prof. Dr.
Reinhold
Roski

 

 

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