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LSG entscheidet gegen deutschlandweite Ausschreibung

07.03.2008 11:50
Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart hat gegen die AOK entschieden.

Die AOK bedauert in einer aktuellen Stellungnahme diese Entscheidung, insbesondere da sie die
deutschlandweite Ausschreibung von Arzneimittelrabattverträgen für
2008 faktisch unmöglich macht. Damit verliert das AOK-System
bundesweit Einsparungen in dreistelliger Millionenhöhe. Zudem müssen
nun unsere Versicherten auf Zuzahlungsbefreiungen verzichten, die
ihnen die AOK gerne weiter ermöglicht hätte. Das AOK-System wird
kurzfristig darüber beraten, wie die Potentiale, die der Gesetzgeber
über Arzneimittelausschreibungen grundsätzlich ermöglicht hat, für die
Zukunft doch noch gehoben werden können.
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Editorial

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Prof. Dr.
Reinhold
Roski

 

 

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