G-BA aktualisiert seine Anforderungen an das DMP für COPD
25.08.2022 12:58
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat seine Anforderungen an das Disease-Management-Programm (DMP) bei COPD – der chronisch-obstruktiven Lungenerkrankung – aktualisiert. Derzeit nutzen ca. 830 000 gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, sich innerhalb des DMP strukturiert behandeln zu lassen. Die im DMP vorgesehene Diagnostik und Therapie wurde vom G-BA im Zuge der regelmäßigen Überprüfung nun wieder an den neuesten Stand des medizinischen Wissens angepasst. Wissenschaftliche Basis hierbei war eine Auswertung der medizinischen Leitlinien durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen.
Folgende Änderungen wurden unter anderem beschlossen:
- Aktualisiert wurden die Empfehlungen zu den vorrangig zu verordnenden Arzneimitteln. Ziel ist es, die Symptome wie Atemnot und Husten zu verbessern und plötzliche Verschlechterungen (Exazerbationen) zu vermeiden. Da das Ansprechen auf die Medikamente individuell und im Zeitverlauf unterschiedlich ist, wird die Notwendigkeit der ärztlichen Überwachung und Steuerung nochmals stärker betont. Die Therapie soll zeitnah ggf. reduziert oder intensiviert werden können.
- Sofern eine Langzeit-Sauerstofftherapie notwendig ist, ist nun festgelegt, dass diese mindestens 15 Stunden pro Tag durchzuführen ist.
- Bei den operativen Therapieoptionen soll bei einem schweren Lungenemphysem auch eine Lungenvolumenreduktion und als Ultima Ratio bei einer sehr schweren COPD kann eine Lungentransplantation erwogen werden.
- Aufgrund der besonderen Relevanz für den Erkrankungsverlauf einer COPD soll die Patientin oder der Patient nicht nur über die besonderen Risiken des aktiven Rauchens, sondern auch des Passivrauchens sowie des Konsums von E-Zigaretten aufgeklärt werden. Neben den bisherigen Angeboten für ausstiegsbereite Raucherinnen und Raucher wird es – sobald der G-BA hierzu die Voraussetzungen und Details in einer eigenen Richtlinie festgelegt hat – auch die Option geben, einmalig Arzneimittel zur Tabakentwöhnung zu verordnen.
Wann werden die Aktualisierungen in der Praxis umgesetzt?
Die aktualisierten DMP-Anforderungen werden dem Bundesministerium für Gesundheit zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. Nach Nichtbeanstandung treten sie – einschließlich der angepassten Dokumentationsvorgaben – am ersten Tag des auf die Veröffentlichung im Bundesanzeiger folgenden Quartals in Kraft. Innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Beschlusses müssen dann die bestehenden DMP-Verträge zwischen Krankenkassen, Arztpraxen und Krankenhäusern an die neuen Anforderungen angepasst werden.