Mangelernährte Menschen haben das Recht auf wirksame Versorgung
In einer Erklärung rufen sie politische Entscheidungsträger, medizinische Verbände und Organisationen weltweit auf, dringend Maßnahmen gegen krankheitsassoziierte Mangelernährung zu ergreifen.
Entzündungen, Krebserkrankungen, Krankheiten der Verdauungsorgane, Nebenwirkungen von Medikamenten – verschiedene Erkrankungen und Faktoren können den Appetit und die Nährstoffaufnahme von Patienten so stark beeinträchtigen, dass Mangelzustände drohen. „Viele Menschen, die wegen einer akuten oder chronischen Erkrankung in der Klinik behandelt werden, sind häufig in schlechtem Ernährungszustand. Dies betrifft besonders ältere Menschen“, sagt Professor Dr. med. Matthias Pirlich, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin e. V. (DGEM). Laut dem DGE-Ernährungsbericht zeigen fast ein Drittel der Patienten im Krankenhaus Zeichen einer Mangelernährung. Mit fatalen Folgen: „Ein chronischer Energie- und Nährstoffmangel kann Heilungsprozesse negativ beeinflussen und die Prognose der Betroffenen weiter verschlechtern. Mangelernährung ist mit einer erhöhten Komplikationsrate sowie mit einem erhöhten Sterberisiko verbunden“, so der Experte.
Die DGEM fordert bereits seit Jahren, dass ein Screening auf Mangelernährung sowie eine ernährungsmedizinische Betreuung feste Bestandteile der klinischen Behandlung sein sollten. „Dass eine individuelle ernährungsmedizinische Behandlung die Genesung von Klinikpatienten wirksam unterstützt, ist durch eine Vielzahl von Studien belegt“, so Pirlich, der als Facharzt für Innere Medizin, Endokrinologie, Gastroenterologie und Ernährungsmediziner mit Schwerpunkt Mangelernährung in der Praxis Kaisereiche in Berlin tätig ist. Doch noch immer seien in vielen Kliniken weder standardmäßig Screenings auf Mangelernährung vorgesehen noch ausreichend Diätassistenten und -assistentinnen verfügbar.
Beim 44. ESPEN Congress on Clinical Nutrition and Metabolism in Wien hat der DGEM-Präsident als Stellvertreter der Fachgesellschaft eine Erklärung unterzeichnet, aus der hervorgeht, dass Menschen mit Mangelernährung das Recht auf eine wirksame Versorgung zustehen muss: „Nutritional Care is a Human Right“. Zu den weiteren Unterzeichnenden zählen die internationalen Fachgesellschaften für klinische Ernährung ESPEN, ASPEN, FELANPE und PENSA, der Europäische Verband der Diätassistenten, das Europäische Patientenforum sowie über 75 Verbänden aus aller Welt. „Mit dieser Erklärung möchten wir das Bewusstsein für die Bedeutung krankheitsassoziierter Mangelernährung schärfen und auf die mangelnde Ernährungsversorgung von Menschen mit chronischen und akuten Krankheiten hinweisen und mahnen dringenden Handlungsbedarf an“, sagt Pirlich.
Die vollständige Erklärung kann unter folgendem Link abgerufen werden:
https://www.dgem.de/sites/default/files/PDFs/Vienna%20Declaration%20%20FINAL%205_2022.pdf
Quellen:
- https://www.thieme-connect.com/products/ejournals/pdf/10.1055/s-0029-1239944.pdf
- Deutsche Gesellschaft für Ernährung (Hrsg.): 14. DGE-Ernährungsbericht – Veröffentlichung Kapitel 2. Bonn (2019): https://www.dge.de/fileadmin/public/doc/ws/dgeeb/14-dge-eb/14-DGE-EB-Vorveroeffentlichung-Kapitel2.pdf
- Norman et al. Prognostic impact of malnutrition. Clinical Nutrition 2008; 27: 5-15