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SBK: Manipulationen bedrohen Wettbewerb der Kassen

04.12.2017 13:01
Die Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) kritisiert weiterhin die Fehlanreize, die durch den Morbi-RSA geschaffen werden. Auf das aktuelle Sondergutachten des Wissenschaftlichen Beirates zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs beim Bundesversicherungsamt bezugnehmend, beklagt auch die SBK, dass die mit dem Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung im Frühjahr dieses Jahres eingeschränkte Manipulationsmöglichkeit noch nicht weit genug gehe.

Die bestehenden Fehlentwicklungen beim Finanzausgleich (Morbi-RSA), die durch die Manipulationen deutlich verstärkt würden, sorgten für ein immer größeres Gefälle zwischen „reichen“ und „armen“ Kassen. Schon jetzt konstatiere der Wissenschaftliche Beirat eine Zunahme der „Marktkonzentration in nahezu allen Bundesländern“, für Sachsen und Thüringen spreche der Beirat bereits von einem „hochkonzentrierten“ Krankenkassenmarkt. Wird die Entwicklung nicht gestoppt, werden bald die ersten Kassen in finanzielle Schieflage geraten. Es drohe ein Kollaps des Systems, der die Wahlfreiheit der Versicherten bei der Auswahl seiner Krankenkasse beenden würde. Und damit auch ein Ende des Wettbewerbs um guten Service und bestmögliche Versorgung.

Die offiziellen Zahlen des GKV-Spitzenverbands und des Bundesversicherungsamts würden diese Entwicklung unterstreichen: Die Morbi-RSA relevanten Diagnosen seien im Verlauf der letzten vier Jahre sprunghaft angestiegen. So gebe es doppelt so viele Patienten mit chronischen Schmerzen und 60 Prozent mehr Deutsche, die an schweren Depressionen leiden. Nur der Anstieg dieser beiden Krankheiten verursache jährlich Kosten von über 10,3 Milliarden Euro.

Die Wissenschaftler stellen fest: Die bisherigen Maßnahmen reichen nicht aus

Der Wissenschaftliche Beirat beklage in seinem Gutachten, dass die Regelungen, die im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz - HHVG) vorgenommen wurden, nicht weit genug gingen und von der jetzigen Ausgestaltung einzelne Krankenkassen bevorzugt würden. Die Experten sprächen sich dafür aus, die Symptome konsequenter zu bekämpfen. Konkret laute ein Vorschlag, die Aufsicht der Kassen zu vereinheitlichen. Denn: Das BVA, dessen Kontrollmöglichkeiten in dem Gesetz explizit gestärkt wurden, ist gar nicht für alle Krankenkassen zuständig, moniert die SBK. Die Kontrolle der nur auf Bundesland-Ebene tätigen AOKen beispielsweise liege bei den Sozialministerien der Länder. Zudem sollten laut Gutachten allgemein gültige Kodierrichtlinien festgelegt werden und die Praxissoftware, die die Ärzte zur Dokumentation und den Austausch mit den Krankenkassen nutzen, geprüft und zertifiziert werden.

Die Empfehlung eines Vollmodells, bei dem nicht mehr nur die Diagnose für 80 ausgewählte Krankheiten, sondern für alle Krankheiten die Zahlung von Geld aus dem Gesundheitsfonds zur Folge hat, hält die SBK für nicht zielführend. Solange aber ärztliche Diagnosen im Morbi-RSA berücksichtigt würden, hätten Kassen einen wirtschaftlichen Anreiz diese zu beeinflussen. Mit der erhöhten Anzahl der zu berücksichtigenden Diagnosen eröffne sich ein riesiges Feld für weitere Manipulationen. Die steigende Komplexität des Systems werde die Kontrolle zudem weiter erschweren.

Weitergehende Informationen zur Arbeit des Wissenschaftlichen Beirats zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs sowie den Download der Summary des Sondergutachtens finden Sie hier: http://www.bundesversicherungsamt.de/risikostrukturausgleich/wissenschaftlicher-beirat.html

abgelegt unter:
Editorial

RoskiHerausgeber
Prof. Dr.
Reinhold
Roski

 

 

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