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Mehr Fakt, weniger Fake - Medienpreis ausgerufen

16.01.2020 13:13
In Zeiten von Fake News und sich unkontrolliert verbreitendem (Pseudo-)Wissen im Internet ist fachkundiges journalistisches Arbeiten unerlässlich. Dies betrifft jede Veröffentlichung in den Medien, aber auch ganz besonders medizinische Informationen, auf die Patienten – und auch Ärztinnen und Ärzte – im Zuge ihrer Recherchen stoßen. Umso wichtiger ist eine zuverlässige, neutrale und faktentreue Berichterstattung, die nicht unnötig verunsichert. Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) möchte herausragende journalistische Beiträge zum Thema „Forschung in der Inneren Medizin“ fördern. Sie schreibt für 2020 erneut Medienpreise aus und ruft Journalisten dazu auf, ihre Beiträge in den Kategorien „Print“, „Online“, „TV“ und „Hörfunk“ bis zum 29. Februar 2020 einzureichen. Die Preise sind insgesamt mit 8.000 Euro dotiert.

„Als Ärzte begegnen wir oft Patientinnen und Patienten, die falsch informiert sind. Sie beziehen häufig Informationen aus fragwürdigen Quellen, welche sie verunsichern und teilweise unnötig ängstigen“, erklärt DGIM-Vorsitzender Professor Dr. med. Jürgen Floege aus Aachen. Meist ziehen die Patienten das Internet zurate, um sich über ihre Erkrankung zu informieren. Aber auch schlecht recherchierte Artikel in Publikumsmedien, die ein Thema zu einseitig, wenig faktentreu, reißerisch oder gar verfälscht darstellen, können Erkrankte und deren Angehörige verunsichern oder falsche Hoffnungen schüren.

„Sicherlich ist auch die Medienbranche zunehmend finanziellen, personellen und materiellen Reglementierungen unterworfen, die eine sorgfältige Recherchearbeit erschweren“, betont Professor Dr. med. Georg Ertel, Generalsekretär der DGIM. „Umso wichtiger sind deshalb herausragende, kritische und gut recherchierte Medienbeiträge über komplexe wissenschaftliche Themen geworden.“

Die DGIM möchte daher mit ihren Medienpreisen 2020 eine informative, verständliche und faktentreue Berichterstattung unterstützen und vergibt auch dieses Jahr wieder drei Preise: Der Autor des erstplatzierten Beitrags erhält 5.000 Euro. Der zweitplatzierte Beitrag ist mit 2.000 Euro und der dritte Platz mit 1.000 Euro dotiert. Zugelassen sind Beiträge in den Kategorien „Print“ und „Online“ (Artikel der Tages- und Wochenpresse, aus Zeitschriften sowie im Internet veröffentlichte Text-Beiträge), „Hörfunk“ sowie „Fernsehen“. Bewerben können sich Journalistinnen und Journalisten, denen es gelingt, Forschungsergebnisse aus der Inneren Medizin für die Bevölkerung verständlich aufzubereiten und darüber aufzuklären.

In das Auswahlverfahren einbezogen werden Veröffentlichungen, die zwischen dem 1. März 2019 und dem 29. Februar 2020 im deutschsprachigen Raum publiziert wurden. Wissenschaftliche Publikationen in medizinischen Fachzeitschriften werden bei der Preisvergabe nicht berücksichtigt. Den Wettbewerbsbeitrag sowie einen kurzen tabellarischen Lebenslauf des Bewerbers nimmt bis zum 29. Februar 2020 die Pressestelle der DGIM online entgegen. Über die Auswahl der Gewinner entscheidet eine Jury unter Leitung der Fachgesellschaft. Die Preisvergabe erfolgt während des 125. Internistenkongresses in Wiesbaden. Die persönliche Teilnahme der Preisträger ist ausdrücklich erwünscht.

Editorial

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Prof. Dr.
Reinhold
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