Mitglieder für Expertenpool gesucht
Um Mitglieder für den Expertenpool zu finden, hat der Innovationsausschuss ein einfaches Verfahren eingerichtet: Akteure des Gesundheitswesens, die nicht dem Innovationsausschuss angehören – insbesondere Verbände ärztlicher und nicht-ärztlicher Leistungserbringer, Verbände der Krankenhäuser und Krankenkassen, Wissenschaftsverbände, universitäre und nicht-universitäre Forschungseinrichtungen sowie Patientenorganisationen –, können Vorschläge einreichen. Dazu muss lediglich neben einem Kurzlebenslauf das ausgefüllte Vorschlagsdokument per E-Mail an vorschlagsverfahren.expertenpool@if.g-ba.de gesendet werden. Interessenten können sich auch selbst vorschlagen, sofern sie dabei mindestens eine Referenz eines Akteurs des Gesundheitswesens mit einreichen.
Alle Details zum Vorschlagsverfahren, insbesondere die weiteren formalen Anforderungen, sind in der Bekanntmachung über die Einreichung von Vorschlägen für Mitglieder des Expertenpools vom 17. Februar 2020 geregelt. Allgemeine Informationen zum Expertenpool sind auf der Website des Innovationsausschusses beim G-BA zu finden.