Qualitätssicherung für Mitralklappeneingriffe entwickelt
Das AQUA-Institut schlägt in seinem Abschlussbericht 14 Qualitätsindikatoren vor. Sechs Indikatoren beziehen sich auf den stationären Aufenthalt, für die die Qualitätsdokumentation im Krankenhaus erfolgt. Die weiteren acht Indikatoren sind Follow-up-Indikatoren, die über den stationären Aufenthalt hinausgehen. Die erforderlichen Informationen für diese Indikatoren werden über die Sozialdaten bei den Krankenkassen erfasst. Je nach Eingriffsart, d.h., operativ oder kathetergestützt und ob der Eingriff isoliert oder kombiniert erfolgt, werden zur besseren Vergleichbarkeit jeweils eigene Auswertungen vorgeschlagen. Insgesamt zielen die vorgestellten Indikatoren im Wesentlichen auf Fragen nach der Sterblichkeit und eingriffsbezogene Komplikationen ab. Ein Indikator geht auf die leitlinienkonforme Indikationsstellung ein.
Laut Statistischem Bundesamt wurden im Jahr 2014 knapp 23.000 (22.921) Mitralklappeneingriffe vorgenommen, wovon annähernd 16.300 (16.261) aufgrund einer Mitralklappeninsuffizienz erfolgten. Bis zum Jahr 2003 bestand demnach bereits für Eingriffe an der Mitralklappe eine Dokumentationspflicht im Rahmen der gesetzlichen Qualitätssicherung. Die Aussetzung der Dokumentationspflicht wurde vor allem damit begründet, dass eine flächendeckend stabile Versorgungssituation bestehe. Durch die Einführung neuer operativer und kathetergestützter Behandlungsverfahren habe sich diese Situation in den letzten Jahren allerdings verändert: so seien ein Anstieg der Leistungszahlen und eine zunehmende Methodenvielfalt bei den kathetergestützten Eingriffen zu beobachten.
Das AQUA-Institut empfiehlt, neben der Dokumentation im Krankenhaus und der Nutzung von Sozialdaten, auch Patientenbefragungen durchzuführen. Die Befragungen sollten abbilden, ob die Patienten bei der Entscheidungsfindung zur Behandlung (Shared-decision-making) hinreichend einbezogen wurden, wie das Behandlungsergebnis eingeschätzt und die Lebensqualität wahrgenommen wird.
Über die weitere Umsetzung dieses Qualitätssicherungsverfahrens entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss.