Montgomery: "Ausbau der sprechenden Medizin nicht nur fordern, sondern auch fördern"
Bei den Reformüberlegungen sollte auch und gerade der spezifisch ärztlichen Expertise der Behandlung psychisch Kranker besondere Aufmerksamkeit zukommen. Denn Patienten könnten auf ein sehr breit gestuftes Angebot zurückgreifen, das von der psychosomatischen Grundversorgung durch Haus- und Fachärzte bis hin zur fachärztlichen psychiatrischen, psychosomatischen und psychotherapeutischen Versorgung reiche. Dies sei umso wichtiger, weil psychische Erkrankungen häufig mit behandlungsbedürftigen somatischen Erkrankungen einhergingen und sich beide wechselseitig sogar noch verstärken könnten.
Das im Entwurf des TSVG vorgesehene Modell der "gestuften und gesteuerten Versorgung" in der Psychotherapie sehe vor, dass besonders qualifizierte Ärzte und psychologische Psychotherapeuten in Voruntersuchungen festlegen könnten, welches Hilfe- oder Therapieangebot die Betroffenen wahrnehmen dürfen. "Damit beschränkt der Gesetzgeber nicht nur die Wahlfreiheit der Patienten, eine solche Regelung speziell für Menschen mit psychischen Erkrankungen diskriminiert die betroffenen Patientengruppen auch", kritisierte Montgomery. Er forderte die Streichung des entsprechenden Passus im TSVG.