Nebivolol-Generika: Entscheidung gegen Berlin-Chemie
In den letzten Wochen hatte der Originalhersteller Berlin-Chemie mit Hinweisen auf angeblich bestehende Patentrechte Apothekerinnen und Apotheker sowie den Großhandel extrem verunsichert und die Furcht
vor rechtlichen Sanktionen geschürt. In Rundschreiben wurde eine Marktexklusivität vorgegeben, die bislang von keinem Gericht bestätigt worden ist. Das wettbewerbswidrige Verhalten ist der Versuch, die Vermarktung der deutlich günstigeren Generika zu verhindern. Der Gerichtsbeschluss des Landesgerichts Düsseldorf trage laut raiopharm zur Rechtssicherheit und Klarheit bei und gibt Apothekerinnen und Apothekern Orientierung bei der Abgabe von Nebivolol-Generika