Neue Annahmestelle für die Krankenhaus-Qualitätsberichte geht online
Seit 2005 sind alle zugelassenen Krankenhäuser gesetzlich dazu verpflichtet, jährlich in Qualitätsberichten über ihre Arbeit und ihre Strukturen zu informieren. Der G-BA legt im Auftrag des Gesetzgebers fest, welche Informationen in die Qualitätsberichte einfließen, wie sie gegliedert und bereitgestellt werden müssen. Mit Hilfe der Berichte soll transparent über die Qualität in stationären Einrichtungen informiert werden. Interessierte Personen, Patientinnen und Patienten, ihre Angehörigen sowie ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte finden darin zum Beispiel Angaben zum Diagnose- und Behandlungsspektrum eines Krankenhausstandorts, zur Häufigkeit einer Behandlung, zur Personalausstattung, zur Anzahl der Komplikationen sowie zur Barrierefreiheit.
Neue Seite bietet viele Serviceangebote von Support bis zentralisierte Prozesse – Neuregistrierung nötig
Voraussetzung für das Hochladen der Qualitätsberichte ist eine Neuregistrierung auf dem neuen Online-Portal. Eine Übernahme der bisherigen Benutzerkonten ist nicht möglich. Die Zugangsdaten erhalten alle berichtsliefernden Akteure automatisch per Post, sie müssen nicht angefordert werden. Bei Krankenhausstandorten ist die jeweilige Geschäftsführung des Standorts die Empfangsadresse. Der Briefversand beginnt heute.
Das neue Portal zentralisiert alle bisherigen Prozesse rund um die Annahme der Daten für die Qualitätsberichte und bietet Krankenhausstandorten sowie anderen Akteuren wie Qualitätssicherungsstellen mehr Service als bisher. So können zum Beispiel über zentrale Benutzeraccounts mehrere Standorte verwaltet werden. Es gibt automatisierte Prozesse, einen Fragen-und-Antworten-Katalog, ein digitales Nutzerhandbuch sowie einen Support, der telefonisch sowie schriftlich erreichbar ist. Die neue Datenannahmestelle wird durch das Unternehmen Gesundheitsforen Leipzig im Auftrag des G-BA betreut.