vdek will Informationspflicht bei Zusatznutzen
„Als Lizenzierer der Arztinformationssysteme hat die KBV die Möglichkeit, dafür zu sorgen, dass den Ärzten diese wichtigen Informationen in der Software zur Verfügung gestellt werden", erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. Die Informationen über Zusatznutzen seien Grundlage für eine qualitativ hochwertige Versorgung der Versicherten.
An die Politik richtete die Vorstandsvorsitzende den Appell, die Veröffentlichung der Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung per Gesetz verpflichtend zu regeln. Kritisch wertete sie Pläne der Politik, auf die öffentliche Listung des Erstattungspreises zu verzichten. „Ärzte brauchen diese Informationen, um wirtschaftlich verordnen zu können. Der Gesetzgeber muss sicherstellen, dass sie ihnen auch künftig zur Verfügung stehen.“
Die vdek-Vorstandsvorsitzende rief zudem die medizinischen Fachgesellschaften auf, die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung regelhaft in ihren Leitlinien zu verankern. Elsner: „Dies muss im Interesse der Versicherten Standard werden. Dabei ist wichtig, dass die Ergebnisse zeitnah nach Veröffentlichung in die Leitlinien aufgenommen werden, um ärztliches Handeln auf Grundlage qualitativ hochwertiger, evidenzbasierter Befunde zu fördern.“