Neue Versorgungsformen – Innovationsausschuss veröffentlicht zwei neue Förderbekanntmachungen
Folgende Förderschwerpunkte wurden in der themenspezifischen Förderbekanntmachung festgelegt:
- Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen und -prozessen
- Versorgungsmodelle für Regionen mit besonderen Strukturanforderungen
- Integration und Vernetzung rehabilitativer Maßnahmen zur Steigerung des Behandlungserfolgs von GKV-Leistungen
- Versorgungsmodelle zu Patientenpfaden
- Datengestützte Versorgungsmodelle für Menschen mit chronischen Erkrankungen in der ambulanten Versorgung
Neues zweistufiges Förderverfahren
Zunächst reichen Antragsteller eine Ideenskizze ein, die die wesentlichen Inhalte des geplanten Projekts auf maximal 12 Seiten vorstellt. Der Innovationsausschuss entscheidet anschließend, welche Ideenskizzen zur Konzeptentwicklung und Ausarbeitung eines qualifizierten Antrags (Vollantrag) gefördert werden. Die Ausarbeitung eines Vollantrags kann für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten mit einem Förderbetrag bis maximal 75.000 € unterstützt werden.
Die Einreichungsfrist für die Ideenskizzen endet am 25. August 2020 um 12 Uhr. Eingereicht werden können die Anträge ausschließlich in elektronischer Form über das Internetportal des mit der Abwicklung der Fördermaßnahmen beauftragten Projektträgers, dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR).
Die Entscheidung, ob die Ausarbeitung eines Vollantrags gefördert wird, trifft der Innovationsausschuss voraussichtlich im vierten Quartal 2020.
Die sich anschließende Durchführungsphase des Förderverfahrens umfasst die konkrete Durchführung und Umsetzung der vom Innovationsausschuss ausgewählten Projekte während eines regelhaften Förderzeitraums von drei Jahren. Aus den eingereichten Vollanträgen werden laut gesetzlichen Vorgaben in der Regel nicht mehr als 20 Projektvorhaben ausgewählt, die mit der jährlich verfügbaren Fördersumme gefördert werden. Die Einreichung eines Vollantrags setzt die erfolgreiche Auswahl der Ideenskizze durch den Innovationsausschuss voraus, eine direkte Einreichung eines Vollantrags ist nicht möglich.
Weitere Förderbekanntmachungen in 2020
Weitere Förderbekanntmachungen des Innovationsausschusses sind für das vierte Quartal 2020 geplant. Dazu gehört neben dem Bereich der Versorgungsforschung ggf. auch eine Förderbekanntmachung zur Evaluation und Weiterentwicklung von Richtlinien des G-BA sowie eine Förderbekanntmachung zur Entwicklung oder Weiterentwicklung ausgewählter medizinischer Leitlinien, für die in der Versorgung ein besonderer Bedarf besteht.