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Neuer TK-Vertrag zu Biologikaverordnungen

12.07.2016 09:29
Die Techniker Krankenkasse (TK) und der Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen Deutschlands e.V. (bng) haben eine Vereinbarung geschlossen, um die Betreuungsqualität und Wirtschaftlichkeit der Verordnung von Biologika bei Patienten mit chronisch entzündlichen Darmerkrankungen (CED) zu verbessern.

„Durch den Vertrag ergeben sich Verbesserungsmöglichkeiten bei der Betreuung von Patienten mit Morbus Crohn und Colitis ulcerosa. Diese bedürfen einer intensiven Begleitung und engmaschigen Betreuung durch spezialisierte Ärzte", so Priv.-Doz.Dr. Bernd Bokemeyer vom bng. „Diese spezialisierte Betreuung von Patienten mit chronisch entzündlichen Darmerkrankungen ist auch gerade vor dem Hintergrund notwendig, dass die verordneten Arzneimittel meistens hochwirksam, aber eben auch nicht frei von Nebenwirkungen sind."

Die TK und der bng haben sich als Ziel darauf verständigt, dass das jeweilige Original und die Biosimilars bei der Verordnung zu gleichen Teilen berücksichtigt werden sollen. Dafür muss ihr Einsatz natürlich therapeutisch notwendig und angezeigt sein. Daraus ergibt sich eine Biosimilar-Quote von 67 Prozent für Patienten, die neu eingestellt werden - sie wird über die Gesamtheit der teilnehmenden Ärzte ermittelt. Erfüllen sie die Quote, erhalten die Teilnehmer eine zusätzliche Vergütung. Müssen sie Patienten aus medizinischen Gründen anders behandeln, wirkt sich dies nicht vergütungsmindernd aus. Ein intuitives Ampelschema unterstützt den Arzt dabei, die vereinbarte Verordnungsquote einzuhalten.

„Mit dem Ampelschema schaffen wir für die teilnehmenden Ärzte eine einfache Übersicht zur Wirtschaftlichkeit der Biologika und wahren gleichzeitig ihre Therapiefreiheit", so Daniel Cardinal, Bereichsleiter Versorgungsinnovationen bei der TK. „Biologika gehören zu den hochpreisigen Spezialpräparaten, die einen wesentlichen Kostenblock der Arzneimittelausgaben der TK ausmachen."

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