Fördert der Innovationsauschuss die Entwicklung von Doppelstrukturen?
Außerdem bestehe die Gefahr der Doppeldokumentation – zumindest bei bestimmten Krebsarten würden die Daten sowohl durch die klinischen Krebsregister als auch durch das neue Register erfasst. Diese Dopplung bedeute zusätzlichen Aufwand für die meldenden Leistungserbringer. Das neue mit Mitteln des Innovationsfonds geförderte Register soll helfen, ein Modell zur Bewertung des Nutzens und Schadens innovativer Krebsmedikamente zu entwickeln – zu diesem Zweck wird es personenbezogene Daten über den Einsatz dieser Arzneimittel beim metastasierten Brust- und Prostatakrebs sowie dem multiplen Myelom sammeln.
Der gesetzliche Rahmen für die bundesweite Erfassung personenbezogener Krankheitsdaten in klinischen Krebsregistern wurde bereits 2013 durch das sogenannte Krebsregister- und -früherkennungsgesetz (KFRG) geschaffen. Demnach sind alle Bundesländer in Deutschland aufgefordert, entsprechende Ländergesetze zu erlassen und bis Ende 2017 klinische Krebsregister einzurichten. In einigen Bundesländern haben die klinischen Krebsregister ihre Arbeit bereits aufgenommen. Ihre Zielsetzung: Durch das Sammeln von Krankheitsdaten sollen sie den gesamten Krankheitsverlauf aller Krebspatienten abbilden. Die Kenntnis dieser Daten sollen bei der Optimierung der Qualität der Therapie und der Verbesserung der Krebsbehandlung insgesamt helfen. Außerdem eröffnetenn klinische Krebsregister neue Möglichkeiten für die Versorgungsforschung.
Denn ihre Daten sollen unter strengen Datenschutzvorkehrungen auch der Wissenschaft zur Verfügung stehen. Die gesetzlichen Krankenkassen fördern den Betrieb der klinischen Krebsregister seit 2014, indem sie für jede registrierte Neuerkrankung einen Pauschalbetrag an das betreffende klinische Krebsregister zahlen. Die Zahlung dieser Förderpauschale ist an die Erfüllung von Kriterien gebunden, die seitens des GKV-Spitzenverbandes unter Beteiligung der Leistungserbringer, der Fachgesellschaften, der Patientenvertreter, des Gemeinsamen Bundesausschusses und der Bundesländer entwickelt wurden.
„Bei der Ausgestaltung des gesetzlichen Rahmens für die klinischen Krebsregister haben sich alle Beteiligten ausdrücklich auf eine einheitliche, datensparende Basisdokumentation und die Vermeidung von Doppelerfassungen durch die Leistungserbringer verständigt“, erklärt Priv.-Dozentin Dr. Monika Klinkhammer-Schalke, geschäftsführender Vorstand der ADT. Bei einem zusätzlichen neuen Register müssten die meldenden Ärzte aber mit dem doppelten Dokumentationsaufwand rechnen, zumindest für ausgewählte Indikationen. „Damit die Ergebnisse des neuen Registers korrekt interpretiert werden können, sollte grundsätzlich die Therapieabfolge entlang des gesamten Krankheitsverlaufs, also auch vor dem Einsatz eines innovativen Krebsmedikaments, berücksichtigt werden. Diese Daten werden routinemäßig durch klinische Krebsregister erfasst. Ob und wie eine Zusammenarbeit zwischen beiden Registern stattfinden soll und wie die Schnittstelle aussehen könnte, war aber bei der Förderentscheidung durch den Innovationsausschuss offenbar kein Kriterium“, sagt Klinkhammer-Schalke.
„Ein isoliertes Register für ausgewählte Krebsarten macht wenig Sinn“, ergänzt Dr. Johannes Bruns, Generalsekretär der Deutschen Krebsgesellschaft. „Viele der Anforderungen an die klinischen Krebsregister, beispielsweise beim Datenschutz oder der Dokumentation der personenbezogenen Daten, gelten auch für das neue Register.“ Durch die Förderung im Rahmen des Innovationsfonds werde jetzt erneut Geld für die Entwicklung eines Instruments ausgegeben, das genau genommen bereits existiert. Bruns: „Einerseits beteiligen sich die Krankenkassen an der Finanzierung der klinischen Krebsregistrierung, andererseits stammen auch die Mittel im Innovationsfonds von den Kassen. Eine solche Doppelfinanzierung gilt es zu vermeiden. Wie man beim Aufbau des neuen Registers Synergien mit den klinischen Krebsregistern schafft, darüber sollte man dringend sprechen. Ansonsten droht die Gefahr der unwirtschaftlichen Verwendung von Beitragsmitteln.“