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IMS Health präsentiert Daten zur Notfallverhütung

12.01.2015 18:14
Anlässlich der Entscheidung der EU-Kommission, das Notfallkontrazeptivum "EllaOne" mit dem Wirkstoff Ulipristalacetat aus der Verschreibungspflicht zu entlassen, und der folgenden Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, dass dann auch das zweite Notfallkontrazeptivum mit dem Wirkstoff Levonorgestrel bald ohne Rezept in der Apotheke erhältlich sein soll, hat IMS Health analysiert, wie sich die Verordnung und Abgabe von Notfallverhütung in den letzten zehn Jahren entwickelt haben.

Bei einer Betrachtung des Apotheken-Absatzmarktes zeigt sich, dass die "Pille danach" 2013 mehr als doppelt so oft über den HV-Tisch gereicht wurde wie 2004. Während die Apotheken 2004 rund 236.100 Packungen abgaben, waren es zehn Jahre später rund 488.100 Packungen. Dabei verteilte sich die Menge fast paritätisch auf die beiden Wirkstoffe Levonorgestrel und Ulipristalacetat. Zu beobachten ist, dass seit der Einführung von Ulipristalacetat im Jahr 2009 für Präparate mit diesem Wirkstoff ein deutliches Wachstum zu verzeichnen ist – wohingegen der Absatz von Levonorgestrel-Präparaten abnimmt.

Diese Beziehung wird vor allem im Jahr 2013 deutlich: Im Vergleich zum Vorjahr wuchsen die Abgaben von Ulipristalacetat-Pillen um 56,7 Prozent, während die Notfallverhütungen mit Levonorgestrel um 15,6 Prozent zurückgingen. Dies könnte nach Ansicht der IMS-Analysten darauf zurückzuführen sein, dass Ulipristalacetat von der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologische Endokrinologie und Fortpflanzungsmedizin und dem Berufsverband der Frauenärzte im Februar 2013 zur neuen Standard-Methode für die Notfallkontrazeption erklärt wurde.

Der Trend der steigenden Abgabe von Notfallverhütungen spiegelt sich in der Analyse einer Stichprobe von gynäkologischen Praxen wider. IMS Health betrachtete für den Zeitraum 2004 bis 2013 99 gynäkologische Praxen in Deutschland, um objektive Aussagen über das Verordnungsverhalten für die "Pille danach" in den letzten Jahren treffen zu können. Der Anteil der Praxen aus dieser Stichprobe, die die "Pillen danach" verordnet haben, stieg von 39 Prozent (2004) auf 99 Prozent (2013). Dabei ist zu beobachten, dass bereits ab dem Jahr 2006 über 90 Prozent der Gynäkologen diese Notfallverhütung verordnet haben.

Bei der Betrachtung aller Kontrazeptiva-Nutzerinnen in den 99 gynäkologischen Praxen zeigte sich, dass der Anteil der Nutzerinnen der "Pille danach" kontinuierlich von 0,6 Prozent im Jahr 2004 bis 3,9 Prozent im Jahr 2013 anstiegen ist. So gab es 2004 elf Patientinnen mit einer Notfallverhütungs-Verordnung pro gynäkologischer Praxis, bis 2013 stieg die Zahl auf 30 Patientinnen pro Praxis.

Darüber hinaus lässt sich feststellen, dass circa die Hälfte der Patientinnen, die eine Pille-danach-Verordnung erhalten hatten, im gleichen Jahr auch Verordnungen für andere Kontrazeptive erhielten. Das heißt, dass die Pille danach zusätzlich zu anderen Verhütungsmitteln verschrieben wurde. Schließlich ergibt ein Blick auf die Versorgungsdaten, dass im Betrachtungszeitraum 2004 bis 2013 eine Pille-danach-Patientin durchschnittlich 1,1 Verordnungen pro Jahr erhalten hate und es sich damit nicht um eine kontinuierliche Nutzung handelt.

Editorial

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Prof. Dr.
Reinhold
Roski

 

 

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