Pflegereform greift viel zu kurz
„Pflege braucht mehr als gute Worte. Pflege braucht Geld. Die menschenwürdige Versorgung von Pflegebedürftigen darf nicht unter Kostenvorbehalt stehen. Nicht nur die Rettung des Euro ist wichtig. Die gute Versorgung der hilfsbedürftigen Menschen in unserer Gesellschaft darf keine geringere Priorität haben“, betonte die VdK-Präsidentin.
„Bescheidene 120 bis 225 Euro an Pflegegeld im Monat soll es für Menschen mit psychischen und seelischen Defiziten ab 1. Januar 2013 geben. Das sind 4 bis maximal 7,50 Euro am Tag für die Angehörigen, um die Betreuung zu organisieren. Das ist bestenfalls eine Geste guten Willens“, erklärte Mascher.
Insbesondere für die 1,2 Millionen Demenzkranken und deren pflegende Angehörige werde sich die Situation nicht wesentlich verbessern. Die zusätzlichen Leistungen für Demenzkranke seien „allenfalls ein Trostpflaster angesichts dessen, was eigentlich geschehen müsste“, so Mascher. Längst überfällig sei eine wirkliche Neuordnung der Pflegeversicherung. Der VdK fordert einen neuen ganzheitlichen Pflegebedürftigkeitsbegriff, der nicht nur körperliche Defizite berücksichtigt, sondern auch seelische und psychische Einschränkungen.
Mascher: „Alleine für die längst überfällige Umsetzung des bereits erarbeiteten neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs müssten drei bis vier Milliarden Euro bereitgestellt werden. Die 1,1 Milliarden Mehreinnahmen durch die beschlossene Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrags um 0,1 Prozent reichen hinten und vorne nicht. Die Vermutung liegt nahe, dass damit die Arbeitgeber geschont werden sollen, die sich bereits gegen die Erhöhung um 0,1 Prozent heftig gewehrt haben.“
Kritisiert wird vom VdK auch die Einführung einer freiwilligen zusätzlichen privaten Pflegeversicherung. „Gerade diejenigen, die zusätzliche Leistungen am dringendsten nötig haben, wie Geringverdiener, chronisch Kranke, ältere und behinderte Menschen, werden sich eine solche Versicherung nicht leisten können. 5 Euro staatlicher Zuschuss werden niemandem mit geringem Einkommen in die Lage versetzen, eine Versicherung in der für ausreichende Leistungen notwendigen Höhe abschließen zu können.“
Der VdK fordert stattdessen einen Solidarausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung. Die jährlichen Milliardenüberschüsse in der privaten Pflegeversicherung könnten zur Finanzierung von Leistungen für gesetzlich und privat versicherte Demenzkranke verwendet werden.