PKV gegen Verzerrung bei Arzneimittelpreisen
"Es ist sachlich nicht zu rechtfertigen, dass Patienten in Deutschland für dasselbe Medikament aus derselben Apotheke unterschiedlich hohe Preise zahlen sollen, nur weil sie unterschiedlich versichert sind. Eine solche Verzerrung hat mit sozialer Marktwirtschaft nichts zu tun.
Deshalb zielt die heutige Kritik des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie ins Leere. Sie ist zudem mit den Belangen des Gemeinwohls nicht vereinbar.
Die wirkungsgleiche Übertragung der Arzneimittelrabatte auf die Privatversicherten ist verfassungsrechtlich unangreifbar. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 13.02.2008 zählt die Krankenversicherung zum Existenzminimum, und zwar gleichermaßen die gesetzliche wie die private Krankenversicherung. Dazu gehört, dass die Versicherungsbeiträge bezahlbar bleiben müssen. Dies entspricht den Belangen des Gemeinwohls, die nach ständiger Rechtsprechung des Verfassungsgerichts durchaus eine gesetzliche Regelung von Arzneimittelrabatten rechtfertigen, zumal sie die Pharmaunternehmen nicht unverhältnismäßig belasten.
Die Pläne der Koalition von CDU/CSU und FDP für eine wirkungsgleiche Übertragung der allgemeinen Arzneimittelrabatte auch auf die Privatversicherten sind somit folgerichtig und sachgerecht. Auch technisch und praktisch steht dieser Regelung nichts im Wege. Sie ist auch erforderlich, um zu verhindern, dass die Pharmaindustrie die Preisabschläge in der gesetzlichen Krankenversicherung sonst durch Preiserhöhungen allein zu Lasten der Privatversicherten ausgleichen könnte.
Eine bewusste Fehlinterpretation ist es im Übrigen, diese schon im Sinne des Patientenschutzes berechtigte Forderung als 'Angleichung an die GKV' zu bezeichnen. Der Systemwettbewerb zwischen PKV und GKV lebt von Unterschieden, über die sich die Versicherten jeden Tag ein Bild machen können. Die PKV ist und bleibt eine budgetfreie Zone, sie garantiert die freie Arzt- und Therapiewahl, gibt eine lebenslange Leistungszusage und ist dank Kapitaldeckung generationengerecht. Dies und vieles mehr macht den Unterschied aus. Preisunterschiede für identische Arzneimittel in Abhängigkeit vom Versicherungssystem dagegen sind kein Merkmal von Systemwettbewerb, sondern liefen auf seine Verzerrung hinaus.
Darüber hinaus drängt die private Krankenversicherung weiterhin auf einen wirksamen gesetzlichen Verhandlungsrahmen, der endlich echte Verhandlungen der PKV mit allen Leistungserbringern im Gesundheitswesen über Qualität, Mengen und Preise möglich macht. Diese Verhandlungsfreiheit darf der PKV nicht länger vorenthalten werden."