PKV-Zwangsrabatte: Hersteller wehren sich gegen doppelte Belastung
Auslöser hierfür ist eine Entscheidung des Bundesfinanzministeriums, wonach der von der pharmazeutischen Industrie an die privaten Krankenversicherungen (PKV) abzuführende Zwangsrabatt der Mehrwertsteuer unterliegen soll. Zwar müssen die Hersteller auch gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) den Zwangsrabatt von bis zu 16 Prozent leisten, eine zusätzliche Belastung durch die Mehrwertsteuer fällt jedoch nicht an. „Der Gesetzgeber wollte den Herstellerzwangsrabatt in der GKV wirkungsgleich auf die PKV übertragen. Genau dies geschieht aber nicht. Mit der nun beabsichtigten Regelung erhöht sich der Zwangsrabatt an die PKV auch noch um die Mehrwertsteuer“, erläuterte Kortland die Auswirkungen.
Der BAH fordert daher das Bundesfinanzministerium auf, von der geplanten Besteuerung abzusehen. Zudem sollte der im August 2010 erhöhte Zwangsrabatt grundsätzlich sowohl für die PKV als auch für die GKV überdacht werden. Die schwarz-gelbe Regierungskoalition begründete die damalige Erhöhung von 6 auf 16 Prozent mit den drohenden Defiziten in der GKV. Angesichts milliardenschwerer Überschüsse in den Kassen der GKV sei dies nicht mehr gerechtfertigt, so Kortland.