BMC: Potenziale des Innovationsfonds ausschöpfen, strukturelle Änderungen der Regelversorgung als Ziel verfolgen!
„Der Innovationsfonds hat seit seiner Gründung das Innovationsklima im Gesundheitssystem erheblich verbessert, beteiligte Akteure zu innovativen Ideen ermuntert und vielfältige neue Kooperationen ermöglicht. Er schöpft sein Potenzial aber bei weitem noch nicht aus“, fasst BMC-Vorstandsvorsitzender Prof. Dr. Lutz Hager die Entwicklung der vergangenen Jahre zusammen. Insbesondere seien trotz zahlreicher positiv bewerteter Projekte noch keine Anpassungen der Regelversorgung erfolgt. „Viele Innovationsfondsprojekte haben eindrucksvoll gezeigt, wie wir besser versorgen können. Ihre Erkenntnisse müssen wir nun auch nutzen und uns an strukturelle Veränderungen der Regelversorgung trauen“, so Hager weiter. Dies müsse der Leitgedanke bei der anstehenden Verstetigung des Innovationsfonds sein, der aktuell bis 2024 befristet ist.
Darüber hinaus müsse die Koalition den Innovationsfonds mutig weiterentwickeln, um die innovative Energie, die im Gesundheitswesen steckt, effektiv zu nutzen. Seit 2017 fördert der BMC in der Arbeitsgruppe „Geförderte Innovationsfondsprojekte“ den Erfahrungsaustausch von Projektbeteiligten. Diese haben neun konkrete und umsetzbare Vorschläge zur Verbesserung der Verfahren erarbeitet. „Wir brauchen eine Innovationsinfrastruktur, die neue Versorgungsmodelle von der Idee über die Erprobung bis zur Implementierung in der Regelversorgung unterstützt“, fordert Hager. „Ich bin überzeugt, dass der Innovationsfonds so noch bessere Versorgungsprojekte hervorbringen wird.“ Der BMC schlägt u. a. vor:
- Innovationen müssen Strukturen der Regelversorgung umformen. Um Erkenntnisse aus dem Innovationsfonds in der Regelversorgung zu implementieren, muss der G-BA die Erfordernisse für die Überführung in einem Pflichtenheft zusammenführen und den Prozess zur Nachverfolgung und Koordinierung an das BMG übergeben.
- Einzelprojekte zu Themenclustern bündeln und Erkenntnisse zusammenführen, um Synergien und Lernkurveneffekte zu generieren. Projektergebnisse können so aufeinander abgestimmt in der Regelversorgung implementiert werden.
- Neue Projekte konsequent aus PatientInnenperspektive konzipieren und bewerten. Eine angemessene PatientInnenbeteiligung von Beginn an muss eine Voraussetzung für eine Förderzusage sein.
- Bürokratie abbauen. Musterverträge, einheitliche Prozesse und eine retrospektive Rechenschaftspflicht vereinfachen Verfahren. So können für die Umsetzung etwa auch verstärkt Akteure aus der ambulanten Versorgung als Partner gewonnen werden.
Alle Impulse des BMC sowie weiterführende Informationen finden sich im Positionspapier „Von der Projektförderung zur Innovationsinfrastruktur“, das hier zum Download zur Verfügung steht: