Pro Generika und die AG Pro Biosimilars zum Referentenentwurf des Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der GKV
Gleichzeitig warnt Stenico vor einem unbeabsichtigten Kollateralschaden, den die Absenkung der Mehrwertsteuer mit sich bringen könnte. Denn: „Einige Rabattverträge sind so gestaltet, dass Generikaunternehmen Rabattzahlungen an die Krankenkassen steuerlich geltend machen können. Sinkt nun die Umsatzsteuer von 19 auf 7 Prozent, drohen den Unternehmen massive Mindereinnahmen durch eine entsprechend verringerte Steuererstattung. Dies wird dazu führen, dass Rabattverträge für die Unternehmen unwirtschaftlich werden können. Sie müssten dann ihre Lieferverpflichtung erfüllen und dabei sogar noch draufzahlen. Es gilt also sicherzustellen, dass dieser Fall nicht eintritt.“
Mit Blick auf Biosimilars – also Nachfolgepräparate ehemals patentgeschützter Biopharmazeutika – sagt Stenico: „Auch beim Zwangsrabatt tritt ein Effekt ein, der vermutlich nicht beabsichtigt ist. Denn die Anhebung desselben trifft mit den Biosimilar-Unternehmen eindeutig die falschen. Biosimilars sorgen bereits jetzt dafür, dass mehr Patient:innen gut versorgt werden können, dabei aber die Kosten der Krankenkassen nicht steigen, sondern sinken.“