Pro und Kontra AMNOG
Diese Regelung, so die Autoren der epidemiologischen Versorgungsforschungsstudie (siehe auch MVF 03/10), müsse der Strategie folgen, „dort, wo es möglich ist, eine möglichst preisgünstige Arzneimittelversorgung anzubieten, um dort, wo es notwendig ist, auch einen Headroom for Innovation garantieren“ zu können. In diesem Zusammenhang seien Nutzen- und Kosten-Nutzen-Bewertungen grundsätzlich unverzichtbar. So weit stimmt Glaeske dem aktuellen Diskussionspapier der Politik zu, doch leider würden die derzeitigen Vorschläge der CDU/CSU/FDP-Koalition von dieser Forderung genau bei solchen Arzneimittelgruppen abweichen, die schon jetzt die wesentliche finanzielle Belastung für die GKV ausmachen: nämlich in den Gruppen der unterschiedlichen „Spezialpräparate“ (z.B. Immuntherapeutika, Biologicals, Tyrosinkinasehemmer u.a. in Indikationsbereichen wie Rheumatoide Arthritis, Onkologie oder Multiple Sklerose). Glaeskes Kritik: „Nutzen- und Kosten-Nutzen-Bewertungen lassen sich in diesen Bereichen weder durch Rabattverträge substituieren noch „wegkaufen“. Vielmehr sind prozeduralisierte Verfahren erforderlich („iteratives Prozedere“), die sowohl für Hersteller wie für Kassen Planbarkeit und Transparenz anbieten“.
Im Rahmen einer „Schnellbewertung“, die sich an internationalen Vorbildern orientiert, könne laut Glaeske eine vorläufige Nutzen- und Kosten-Nutzen-Bewertung vorgenommen werden, die als Basis für die Anwendung nach der Zulassung und für erste Verhandlungen herangezogen wird. Insgesamt zeige jedoch dieses Verfahren, dass die Vorstellung des jetzigen Koalitionsentwurfs, man könne ohne ein Prozedere, in dem einer herstellerunabhängigen Schnellbewertung eine Approximation des Nutzens und eines daraus ableitbaren Preises folgt, eine Verhandlung der Kassen mit den Herstellern als Lösungsstrategie anbieten, völlig unrealistisch sei.
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