Qualität als wesentliches Element im Anreizsystem
Qualität müsse ein wesentliches Element im Anreizsystem sein. So lautete das Plädoyer des Vorstandsvorsitzenden der AOK PLUS, Rainer Striebel, der die Teilnehmer des Kongresses auf die derzeitigen Herkulesaufgaben der GKV einstimmte.
Es bestehe ein eindeutiger Zusammenhang zwischen der Anzahl der Eingriffe und dem Gelingen einer OP. Leider hätten diese Qualitätsmängel in der bestehenden Vergütungssystematik bisher keine Auswirkungen auf die Finanzierung der Krankenhausleistung, erläuterte Rainer Striebel. Auch wenn sich Deutschland international gesehen auf einem hohen medizinischen Niveau befindet, gebe es bisher keine echten Anreize für mehr Qualität. Daher stelle sich die Frage, wie kann gute Qualität incentiviert und welche Voraussetzungen müssen dafür geschaffen werden. Striebel plädierte dafür, sich neben der Vergütungssystematik zunächst mit dem Thema Transparenz im Hinblick auf die Anzahl und Verteilung von Fachärzten zu konzentrieren, statt immer mehr Geld ins System zu bringen. Sonst laufe man Gefahr, bestehende Strukturen zu zementieren, so der AOK PLUS-Vorstandsvorsitzende.
Warum hebt die eHealth-Rakete nicht ab?
Diese Frage erörterte Professor Arno Elmer von der Hochschule für Oekonomie und Management. Er beleuchtete die Dimensionen des eHealth-Gesetzes, das Anfang 2016 in Kraft treten soll, für die GKV- und PKV-Landschaft. Gründe dafür, dass die Rahmenbedingungen noch nicht optimal sind, sieht er in den verschiedenen Interessensgruppen und Gesundheitssektoren, im schwierigen Investitionsklima, im föderalen System und nicht zuletzt im fehlenden Handlungs- und Leidensdruck der Akteure. Daher sei es nur folgerichtig, dass ein entsprechendes Gesetz endlich auf den Weg gebracht wurde.
Zugleich wurden Rahmenbedingungen für die Nutzung der technischen Möglichkeiten im Hinblick auf Datensicherheit und Datenschutz gesteckt. Dass der oft gescholtene Datenschutz für viele als Hemmschuh dieser Entwicklung gilt, wollte Elmer nicht bestätigen. Stattdessen sieht er die größte Herausforderung darin, den ersten und den zweiten Gesundheitsmarkt miteinander zu „verheiraten“: auf der einen Seite den stark regulierten Markt, der die klassische Gesundheitsversorgung durch die GKV und PKV abdeckt und auf der anderen Seite den zweiten Gesundheitsmarkt, der alle privat finanzierten Produkte und Dienstleistungen rund um das Thema Gesundheit umfasst. Dazu bedarf es laut Professor Elmer einer Öffnung der einzelnen Sektoren, aber auch des föderalen Systems gegenüber den aktuellen Tendenzen.
Die orthopädische Zweitmeinung – bald Standard im Behandlungsprozess?
Über dieses derzeit viel diskutierte Thema sprach sich Professor Jörg Loth, Vorstand der IKK Südwest, aus. Vor dem Hintergrund beträchtlicher regionaler Qualitätsunterschiede bei Kniegelenk-Operationen werde derzeit fieberhaft danach gesucht, wie der Therapieerfolg gesteigert, Informationsasymmetrien reduziert und Prozessabläufe transparenter gestaltet werden können. Hierzu testete die IKK Südwest in einem ausgewählten Teilnehmerkreis die Erfolgsaussichten einer orthopädischen Zweitmeinung mithilfe eines strukturierten Verfahrens.
Der Ansatz der IKK Südwest sieht eine Überprüfung der Erstanamnese, eine umfassende Präsenzuntersuchung von ein bis zwei Stunden sowie eine obligatorische interdisziplinäre Beurteilung mit schriftlicher Therapieempfehlung vor. Eine erste Befragung unter 35 Teilnehmern zeigte bereits hohe Zufriedenheitswerte auf Seiten der Patienten. Für die Zukunft sieht Loth die Etablierung des Zweitmeinungsverfahrens als festen Bestandteil von planbaren Operationen. Insbesondere bei onkologischen und kardiologischen Diagnosen bestehe hierzu großer Bedarf.