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„Die Patienten stimmen mit den Füßen ab"

08.05.2017 15:51
Scharfe Kritik an Teilen der Gesundheitspolitik des Bundes und am Gemeinsamen Bundesausschuss hat VKD-Präsident Dr. Josef Düllings geübt. Gegenüber den rund 180 Teilnehmern der 60. Jahrestagung des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) in Würzburg kritisierte er vor allem die jüngsten Regelungen für die Kliniken. Er bezog sich dabei u.a. auf die vom Bundeskabinett beschlossenen Personaluntergrenzen für so genannte pflegesensitive Bereiche, wie etwa Intensivstationen und die Vergütung der Ambulanten Notfallversorgung.

„Wie kann es feste Personalvorgaben für einen Bereich wie eine Intensivstation geben, der in jedem Haus unterschiedlich strukturiert ist? Mit baulichen Unterschieden, unterschiedlichen Abteilungsstrukturen, unterschiedlichen Personalstrukturen, unterschiedlichen Patientenspektren? Die Dinge pauschal von oben regeln zu wollen, führt unten zwangsläufig zu fehlerhaften Strukturen", analysierte Dillings.

„Auch wir in den Krankenhäusern wollen die bestmögliche Sicherheit für unsere Patienten und haben in den letzten Jahren exorbitant viel dafür getan“, betonte Dr. Düllings. Dies habe ganz aktuell eine Studie der Ecclesia Gruppe eindrucksvoll wieder bestätigt. Ein politisch motivierter Qualitätsaktionismus verbessere dagegen nichts. Unflexible Strukturvorgaben würden eher dazu führen, dass bestimmte Leistungen nicht mehr erbracht werden dürften. Die Versorgungslage verschlechtere sich dann.

Ein Problem dabei sei zudem auch der Fachkräftemangel. Bereits die Erfahrung mit der Qualitätssicherungsrichtlinie für Perinatalzentren hätte gezeigt, dass eine gut gemeinte, aber nur formale Anhebung der „Strukturqualität“ sich aufgrund dessen beinahe ins Gegenteil verkehrt hätte. Ohne die Nachbesserung der Richtlinie Ende 2016 wäre die Versorgung für Risikoschwangere und Frühchen heute deutlich schlechter. Er hoffe, so Dr. Düllings, dass es im Laufe des Verfahrens zur Regelung von Pflegepersonaluntergrenzen ebenfalls noch zu einer Flexibilisierung komme.

Das Beispiel zeige aber noch ein anderes, immer gravierenderes Problem: Der Gemeinsame Bundesausschuss, der vom Gesetzgeber für viele Detailregelungen zuständig gemacht worden sei. Er muss aus Sicht des Krankenhausmanagements dringend reformiert werden. „Wir brauchen keinen Oberlehrer für Qualität, sondern praxisfähige Regelungen, die auch die Bedingungen vor Ort berücksichtigen.“

Sehr nachdenklich stimme leider auch die aktuelle Haltung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gegenüber den Krankenhäusern. Haltlose Vorwürfe, die Forderung, mehrere Milliarden Euro aus den Budgets der Kliniken zu den Kassenärzten umzuleiten, weil die Vergütung angeblich der Ambulantisierung folgen müsse, ließen die Krankenhäuser an einem echten Interesse zweifeln, im Sinne der Patienten mit dem stationären Bereich zu kooperieren, verwies Dr. Düllings auf das Problem übervoller Notaufnahmen.

„Die Patienten stimmen mit den Füßen ab. Sie kommen aus einem Sicherheitsbedürfnis heraus, weil das Krankenhaus diagnostische Möglichkeiten bietet, die der niedergelassene Arzt nicht hat, weil sie ansonsten lange auf einen Termin warten müssen – und weil nicht wenige Ärzte ihnen sogar empfehlen, in die nächste ambulante Notaufnahme zu gehen.“ Besonders bedenklich sei, dass sich offenbar in nicht wenigen Kreisen sehr viele Vertragsärzte von der Teilnahme am Bereitschaftsdienst freikaufen könnten. „Wenn das bundesweit so praktiziert wird, ist klar, warum dieses System zum Scheitern verurteilt ist“, so Dr. Düllings.

Die Krankenhäuser sollten den Sicherstellungsauftrag zumindest für die ambulante Notfallversorgung erhalten, da sie ihn faktisch bereits erfüllten. Die Finanzierung dafür müsse dann allein zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern geklärt werden.

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