Qualitätswettbewerb muss gemeinsam gestaltet werden
Der AOK-Bundesverband hat in seinem am 26. Juni 2013 veröffentlichten Positionspapier mit dem Titel "So geht's" Vorschläge für eine „gute Gesundheitspolitik“ veröffentlicht. Als Hauptziel wurde „mehr Gesundheit für ihren Euro“ definiert. Nach Angaben des Verbandes „müsse die bisherige starre Orientierung der Gesundheitspolitik an bestehenden Krankenhausstrukturen und Arztsitzen durch einen Qualitätswettbewerb um die beste Versorgung für die Patienten mit mehr Handlungsspielräumen für Leistungserbringer und Krankenkassen abgelöst werden. Patientenorientierung stehe dann im Mittelpunkt.“ Für den stationären und spezialärztlichen Bereich sind viele positive Ansätze zur Qualitätsverbesserung benannt worden, die im Grundsatz auch auf die Hilfsmittelbranche übertragen werden können. Für den Bereich der Hilfsmittel geht aus dem Papier hervor, dass die Erstattung eines Hilfsmittel zukünftig davon abhängen soll, „ob dieses einen Patientennutzen im Vergleich zu bestehenden Alternativen nachweisen kann“.
Dass Medizinprodukte einen nachweislichen Patientennutzen haben sollten, kann niemand bestreiten. „Jedoch reicht die ausschließliche Orientierung auf das Produkt nicht aus. Auch die Service- und Dienstleistungsqualität rund um das Produkt muss stimmen“, so Jörn Mohaupt, Leiter der Geschäftsstelle des QVH. „Ein Medizinprodukt kann erst in vollem Umfang genutzt werden, wenn es auf die individuellen Bedürfnisse angepasst wurde, wenn der Patient im Umgang eingewiesen wurde und wenn andere qualitätsgesicherte Dienst- und Serviceleistungen jeder Zeit abgerufen werden können“, so Mohaupt weiter.
Seit Jahren fordert der QVH einheitliche Qualitätsstandards für die unabdingbaren Dienst- und Serviceleistungen rund um das Medizinprodukt, damit beim Patienten tatsächlich die Leistung ankommt, die ankommen soll. Diese Qualitätsstandards müssen eindeutig, leicht verständlich und prüfbar sein und die Erfüllung beim Patienten vor Ort systematisch geprüft werden. Der Patient muss im Detail wissen, welche Standards für seinen Versorgungsbereich festgelegt wurden, um die Möglichkeit zu bekommen, die Qualität seiner Versorgung beurteilen zu können. Letztlich brauchen auch die Leistungserbringer Anreize, gute Versorgungsqualität abzuliefern. Da passt der Grundsatz aus dem AOK Papier sehr gut „Gutes Geld nur für gute Qualität“.
Zukünftig muss es auch in der Hilfsmittelbranche vielmehr darum gehen, gemeinsam die Instrumente für einen echten Qualitätswettbewerb zu entwickeln und zu etablieren. Es gilt, sich zunehmend von der gelebten Praxis zu verabschieden und nicht den Preiswettbewerb als alleiniges Instrument zu nutzen, sondern bei gleichzeitigem Preiswettbewerb konsequent einen Qualitätswettbewerb zu fördern und die Versorgungen, insbesondere die Dienst- und Serviceleistungen, an den Bedürfnissen der Patienten auszurichten.