Reinhardt: „Jetzt die richtigen Lehren aus der Pandemie ziehen“
Die vergangenen Monate hätten aber auch Defizite in der Organisation des Gesundheitswesens gezeigt. Der Bundesärztekammerpräsident forderte eine strukturell und personell bessere Ausstattung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. „Es ist dem großen persönlichen Engagement der Mitarbeiter zu verdanken, dass die Gesundheitsämter trotz unzureichender personeller und technischer Ausstattung ihren vielfältigen Aufgaben in dieser Krise weitgehend nachkommen konnten“, so Reinhardt. Neben einer modernen technischen Ausstattung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, etwa zur effizienteren Kontaktnachverfolgung und zur besseren Koordination der Ämter untereinander sowie mit Praxen und Kliniken, werde dringend mehr Personal gebraucht. „Dafür ist eine tariflich gesicherte, arztspezifische Vergütung für die Ärztinnen und Ärzte in den Gesundheitsämtern grundlegend.“
Notwendig seien darüber hinaus eine bundesweit abgestimmte Klinikplanung und mehr länderübergreifende Kooperationen. „Wir müssen den steigenden Personalbedarf sowie Reservekapazitäten für Notfälle viel stärker als bisher in der Krankenhausplanung und bei der Krankenhausfinanzierung berücksichtigen“, erklärte der BÄK-Präsident.
Nachholbedarf diagnostizierte Reinhardt auch bei der Digitalisierung. So sei in den letzten Monaten das Potenzial von Telemedizin und Videosprechstunden als Ergänzung zu herkömmlichen Versorgungsformen deutlich geworden. „Die Pandemie hat aber auch gezeigt, wie weit einzelne Bereiche des Gesundheitswesens von einem sinnvollen, bedarfsgerechten und standardisierten Informationsfluss in den medizinischen Versorgungsprozessen entfernt sind“, so Reinhardt. Er warnte gleichzeitig vor einer Digitalisierung als reinem Selbstzweck. Sie müsse sich in erster Linie an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten orientieren.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr das gesetzliche Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe in Deutschland für verfassungswidrig erklärt hatte, wird sich der Deutsche Ärztetag außerdem intensiv mit der Suizidbeihilfe in Deutschland befassen. „Auf diesem Ärztetag werden wir die berufsrechtlichen Implikationen des Urteils eingehend erörtern und darüber diskutieren, ob und wenn ja wie wir unsere Berufsordnung an dieser Stelle anpassen müssen.“ Vor dem Hintergrund der aktuellen parlamentarischen Beratungen über ein Sterbehilfegesetz wies Reinhardt darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht zwar das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe gekippt, gleichzeitig aber auf Schutzkonzepte und Sicherungsmechanismen hingewiesen habe. „Wir müssen selbsternannten Sterbehelfern und Sterbehilfeorganisationen Grenzen setzen. Deshalb ist es gut, dass der Bundestag in die Debatte über dieses wichtige Thema eingestiegen ist.“