Bundesärztekammer veröffentlicht Thesen zur Ökonomisierung der ärztlichen Berufstätigkeit
Selbstverständlich bestehe in einer als Solidargemeinschaft angelegten Krankenversicherung die Pflicht zu sparsamem Handeln, betont die BÄK ihrem Papier. "Wenn aber die ökonomischen Bewertungskriterien eine Übergewichtung erhalten, so werden rein ökonomische Ziele sukzessive zu den neuen Zielen der Medizin", heißt es weiter. So setze das DRG-System zur Krankenhausfinanzierung Anreize zur Fallzahlensteigerung, werte die Indikationsqualität ab und belohne Aktionismus. Verloren geht aus Sicht der BÄK dabei auch das Bewusstsein für die Möglichkeit, dass gutes ärztliches Handeln auch im Unterlassen bestehen kann.
Reinhardt fordert aus diesem Grund, die Krankenhausfinanzierung umfassend zu reformieren. "Das Fallpauschalensystem ist gescheitert. Es führt zu einer grundlegenden Fehlsteuerung, weil es Krankenhäuser dazu motiviert, sich nach industriellen Gesichtspunkten zu organisieren. Wichtige Aspekte der ärztlichen Tätigkeit werden hingegen nicht honoriert, beispielsweise die Fürsorge für den Patienten." Daher sei es grundsätzlich zu begrüßen, dass die Bundesregierung eine Reform der Krankenhausfinanzierung plant. "Das System muss endlich wieder vom Kopf auf die Beine gestellt werden", so Reinhardt.
Im Thesenpapier der BÄK findet sich eine Reihe von Vorschlägen, wie eine solche Reform aussehen könnte. Notwendig sei ein Finanzierungssystem, das Ärztinnen und Ärzte darin fördert, dem einzelnen Patienten gerecht zu werden. Die BÄK fordert außerdem, den tatsächlichen Personalbedarf realistisch zu messen und die Zuwendung zum Patienten in den Mittelpunkt zu rücken. Demgegenüber müssten die bisherigen quantitativen Vergütungsmerkmale zurücktreten. "Ein neues Vergütungssystem muss die Unterschiede der Kostenstrukturen der Krankenhäuser stärker abbilden", heißt es in dem vom Ausschuss für ethische und medizinisch-juristische Grundsatzfragen der BÄK erarbeiteten Papier weiter. "Es sollte erlösunabhängige pauschalierte Vergütungskomponenten zur Deckung fallzahlunabhängiger Vorhalte- und Personalkosten sowie fallzahlabhängige Vergütungsanteile kombinieren."
Finanzielle Fehlsteuerungen sieht die BÄK auch im ambulanten Bereich. Auch der Einheitliche Bewertungsmaßstab setze Anreize zu einer Durchschleusungsmedizin unter Inkaufnahme einer Einschränkung der psychosozialen Versorgung. Sie warnt davor, bei der Einführung der sogenannten Hybrid-DRGs die im stationären Bereich gemachten Fehler in der ambulanten Versorgung zu wiederholen. "Krankenhäuser und ambulante Praxen sind Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und müssen so betrieben werden, dass ihre Orientierung am Patientenwohl erkennbar wird und erhalten bleibt", mahnt die BÄK. Hierfür müsse die Unabhängigkeit der Therapieentscheidung geschützt und eine Ausrichtung ärztlicher Entscheidungen auf betriebswirtschaftliche Kennziffern verhindert werden.