Richtiges Signal: Parlament diskutiert Entbudgetierung
„Der Entwurf für das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) geht den korrekten ersten Schritt. Jetzt muss der Weg konsequent fortgesetzt werden. Wir brauchen die Entbudgetierung aller zusätzlichen neuen Leistungen, die das TSVG vorsieht. Zuschläge tragen zwar dazu bei, reichen aber nicht, um die Ziele des Gesetzes zu erreichen. Die durch Zuschläge geförderten Leistungen entsprechen in einigen Bezirken noch nicht einmal dem eigentlich vorgesehenen EBM-Preis. So wird nichts aus schnelleren Terminen“, erklärt der Bundesvorsitzende des NAV-Virchow-Bundes, Dr. Dirk Heinrich.
„Das Ziel ist und bleibt, die Budgetierung endgültig zu beenden. Denn die Budgetierung stammt aus Zeiten eines Ärzteüberschusses. Heute hingegen herrscht Ärztemangel“, so Heinrich. „Andere Zeiten brauchen andere Antworten.“
Durch das Prinzip „ambulant vor stationär“ sind die Leistungsanforderungen an niedergelassene Ärzte in den letzten drei Jahrzehnten stetig gestiegen. Eine ungerechtfertigte Leistungsausweitung müsse laut Heinrich niemand mehr befürchten: „Nur Ewiggestrige behaupten immer noch, die Budgetierung sei ein bewährtes und erforderliches Instrument, um Leistungsausweitung zu verhindern. Die Realität sieht anders aus. In Bayern und Baden-Württemberg sind hausärztliche Leistungen seit Jahren vollständig bezahlt, also unbudgetiert – und es lässt sich keine Leistungsausweitung nachweisen.“