Sondergutachten zum Thema Krankengeld
Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Der Sachverständigenrat setzt sich in seinem Sondergutachten mit den Gründen für den Anstieg der Krankengeldausgaben auseinander und zeigt Handlungsmöglichkeiten auf, um die bestehenden Regelungen weiterzuentwickeln. Das Gutachten gibt wichtige Anstöße und ist eine gute Diskussionsgrundlage für weitere Maßnahmen. Ich freue mich auf den politischen und fachlichen Austausch, der diese Empfehlungen aufgreift.“
Seit 2006 steigen die Krankengeldausgaben stärker als die übrigen Leistungsausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hat den Sachverständigenrat Ende 2014 damit beauftragt, in einem Sondergutachten Ursachen und Steuerungsmöglichkeiten beim Krankengeld aufzuzeigen. Das Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung, die in der Regel nach 6 Wochen andauernder krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit durch die Krankenkassen an gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gezahlt wird.
Die Ergebnisse des Sondergutachtens des Sachverständigenrats werden im Rahmen eines Symposiums am 17. Dezember 2015 der Fachöffentlichkeit vorgestellt. Zugleich wird das 30-jährige Bestehen des Sachverständigenrates gewürdigt.