G-BA: Auswertungen von Qualitätssicherungsdaten bei IQTIG anfordern
Eine ausführliche Beschreibung des Antragsverfahrens, der damit verbundenen Kosten sowie alle notwendigen Formulare zum Download stellt das IQTIG auf seiner Website unter sekundäre Datennutzung bereit. Über den Antrag entscheide der Unterausschuss Qualitätssicherung des G-BA nach einer Vorprüfung und Einschätzung durch das IQTIG. Die genehmigten Anträge würden künftig auf der Website des IQTIG mit einer Kurzdarstellung des Projekts sowie der daraus hervorgegangenen wissenschaftlichen Publikation veröffentlicht.
„Ich freue mich, dass Daten, die bundesweit von den Krankenhäusern und ambulanten Dialyseeinrichtungen in erster Linie zum Vergleich und Messen von Behandlungsqualität erhoben werden, für die Beantwortung von wissenschaftlichen Fragestellungen genutzt werden können und die daraus gewonnenen Erkenntnisse zur Verbesserung der Versorgung beitragen. Die Ausarbeitung eines tragfähigen Datenschutzkonzepts hatte zuletzt den Prozess verzögert, aber der Schutz von personenbezogenen Daten hat für uns oberste Priorität“, so Prof. Dr. Elisabeth Pott, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung.
Für die sekundäre Datennutzung etablierte der G-BA nach eigenen Angaben in seiner Verfahrensordnung ein Antragsverfahren. Als letzten Umsetzungsschritt habe der G-BA das von einem unabhängigen Gutachter geprüfte Datenschutzkonzept des IQTIG mit Beschluss vom 16. Mai 2019 abgenommen.