Selbstverwaltung beschließt Krankenhausentgeltkatalog 2023 für Psychiatrie und Psychosomatik
Der PEPP-Entgeltkatalog 2023 wurde auf Grund der Auswirkungen der Corona-Pandemie wie bereits im Vorjahr weitestgehend fortgeschrieben. Neben der Umsetzung punktueller klassifikatorischer Anpassungen wurden die dem aktuellen Katalog zugrundeliegenden Kostenwerte der einzelnen PEPP übernommen. Im Ergebnis haben sich die Bewertungsrelationen der tagesbezogenen Pauschalen geringfügig geändert. In Teilbereichen war die Datengrundlage aus dem Jahr 2021 jedoch ausreichend belastbar, so dass die ergänzenden Tagesentgelte und die bewerteten Zusatzentgelte auf der aktuellen Datenlage neu kalkuliert werden konnten. Eine grundlegende Anpassung der Kalkulationsmethodik zum Ausgleich der Corona-Effekte wie beim DRG-Fallpauschalenkatalog für die Somatik war nicht erforderlich. Gleichzeitig wurden mit der Vereinbarung zum PEPP-System (PEPPV) die Abrechnungsbestimmungen für 2023 sowie die dazugehörigen Kodierrichtlinien für 2023 (DKR-Psych) beschlossen.
Der PEPP-Katalog wurde durch das von den Partnern der Selbstverwaltung gemeinsam getragene Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) auf der Grundlage von Kostendaten von Krankenhäusern weiterentwickelt.