Signal an Politik und Kassen - HEK schafft Praxisgebühr beim Zahnarzt ab
Auf die wiederholte Mahnung des Bundesgesundheitsministers Daniel Bahr, die Versicherten am Milliardenüberschuss teilhaben zu lassen, hatten viele Krankenkassen zuvor mit ausgeweiteten Versicherungsleistungen reagiert. "Zusätzliche Kurangebote und Gratis-Fitnesskurse sind reine Marketingmaßnahmen, die den Patienten nicht weiterhelfen. Die Praxisgebühr ärgert dafür jeden und hält Arme vom Arztbesuch ab." Daher, so der Bundesvorsitzende des Verbandes der niedergelassenen Ärzte Deutschlands, sei die Abschaffung der Gebühr der sinnvollste Weg, die überschüssigen Milliarden an die Versicherten zurückzugeben.
Die Hanseatische Krankenkasse, bei der rund 400.000 Patienten versichert sind, ist die erste gesetzliche Kasse, die die Zuzahlung abschafft. Als Voraussetzung für die Rückerstattung der Gebühr, so der Beschluss des HEK-Verwaltungsrates, müssen HEK-Mitglieder ihre Zähne mindestens einmal im Jahr im Rahmen eines Bonusprogramms untersuchen lassen. Erstattungsfähig ist dabei der Maximalbetrag von 40 Euro jährlich. Die Kasse gibt an, somit auf rund 2,5 Millionen Euro Einnahmen zu verzichten. Die Regelung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2012 in Kraft.
Aufgrund der gesetzlichen Lage kann derzeit nicht einfach auf den Einzug der Gebühr verzichtet werden. Das bürokratisch aufwendige Rückerstattungsverfahren ist der einzige Weg, die Patienten von der Gebühr zu befreien. Heinrich: "Es ist ein Wink mit dem Zaunpfahl. Die Politik muss endlich handeln und Patienten und Ärzte entlasten."
Der NAV-Virchow-Bund ist der einzige freie ärztliche Verband, der ausschließlich die Interessen aller niederlassungswilligen, niedergelassenen und ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte aller Fachgebiete vertritt.