somnio erhält als erste Digitale Gesundheitsanwendung eigene Abrechnungsziffer für Therapiekontrolle
Nachdem die Vergütung der ärztlichen Verordnung von DiGA bisher offen war, schafft der neue Beschluss des erweiterten Bewertungsausschusses jetzt Klarheit für Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen: Mit der neu geschaffenen Gebührenordnungsposition 01470 (“Zusatzpauschale für das Ausstellen einer Erstverordnung einer digitalen Gesundheitsanwendung”) kann eine Erstverordnung einer digitalen Gesundheitsanwendung mit rund 2 Euro (18 Punkte) abgerechnet werden. Der Beschluss gilt rückwirkend zum 1. Januar 2021 und kann somit auf alle seitdem erfolgten Verordnungen angewendet werden. Er ist befristet bis Ende 2022. Ab 2023 wird die DiGA-Erstverordnung Teil der Versichertenpauschale und der fachärztlichen Grundpauschale.
Verlaufskontrolle der DiGA somnio zusätzlich vergütungsfähig
Als erste und bisher einzige DiGA schuf der erweiterte Bewertungsausschuss für die Anwendung somnio eine eigene Gebührenordnungsposition, die als Zusatzpauschale abgerechnet werden kann: Mit der GOP 01471 (“Zusatzpauschale für die Verlaufskontrolle und die Auswertung der DiGA somnio”) können Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen eine Extra-Vergütung für ihre Begleitung und Kontrolle einer Therapie mit somnio erhalten. Die Vergütung erfolgt in Höhe von 7,12 Euro (64 Punkte) und kann einmal im Behandlungsfall abgerechnet werden.
Noah Lorenz, Gründer und Geschäftsführer der mementor DE GmbH: “Wir sehen den Beschluss des erweiterten Bewertungsausschusses als wichtiges Signal für die nachhaltige Integration von DiGA in die ärztliche und psychotherapeutische Regelversorgung und freuen uns über die Entscheidung, dass die Therapiekontrolle mit somnio als eigene ärztliche Leistung vergütet wird. Damit wird deutlich, dass nicht nur die Verordnung, sondern auch der langfristige Einsatz von DiGA und die Begleitung durch Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen als vergütungswürdig und damit als relevante ärztliche Leistung anerkannt wird.”
somnio ist seit Oktober 2020 im BfArM-Verzeichnis als DiGA gelistet und hat aufgrund des bereits erbrachten Evidenznachweises eine dauerhafte Zulassung erhalten. Die Anwendung kann von Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen zur Behandlung von Insomnie (Schlafstörungen) verordnet werden. Das digitale Schlaftraining vermittelt auf Basis individueller Schlafdaten Übungen und Methoden der kognitiven Verhaltenstherapie, die zu einer Verbesserung des Schlafes führen.