Spahn plant Erweiterung der Meldepflicht von COVID-19-Hospitalisierungen
Die Pflicht zur namentlichen Meldung des Corona-Patienten besteht für Krankenhäuser nach Infektionsschutzgesetz bereits. Sie nun um Angaben um einige Angaben erweitert werden. Dazu zählen Geschlecht, Geburtsdatum, Anschrift der Hauptwohnung oder des gewöhnlichen Aufenthaltsortes und, falls abweichend, Anschrift des derzeitigen Aufenthaltsortes, ggf. weitere Kontaktdaten, Aufnahme und Entlassung aus dem Krankenhaus, ggf.intensivmedizinische Behandlung und deren Dauer und erfolgte Beatmungsmaßnahmen der Person sowie bislang bei ihr erfolgte COVID-19-Schutzimpfungen, einschließlich der Art der verwendeten Impfstoffe und, soweit vorliegend, ihr Serostatus.
"Da die gefährdeten Risikogruppen geimpft sind, bedeutet eine hohe Inzidenz nicht automatisch eine ebenso hohe Belastung bei den Intensivbetten. Die Inzidenz verliert zunehmend an Aussagekraft, wir benötigen nun noch detailliertere Informationen über die Lage in den Kliniken" schrieb Spahn auf Twitter. "Künftig müssen alle im Krankenhaus behandelten Covid-Patienten, ihr Alter, die Art der Behandlung und ihr Impfstatus gemeldet werden. So können wir zeitnah abschätzen, wie hoch die Belastung für das Gesundheitssystem wird und wie gut die Impfungen wirken", so Spahn weiter.
Die Verodnung ist am 12. Juli im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.