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SPECTARIS: eHealth-Gesetz greift zu kurz

09.06.2015 17:46
Das Bundeskabinett hat kürzlich den Entwurf eines Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (eHealth-Gesetz) vorgelegt. Der Branchenverband SPECTARIS kritisiert, dass der Kabinettsentwurf nach wie vor zu kurz greift.

„Wir bedauern, dass der Gesetzgeber die dringende Notwendigkeit einer Öffnung der aufzubauenden Telematikinfrastruktur für nichtärztliche Leistungserbringer im Gesundheitswesen nicht bereits jetzt mit dem vorgelegten eHealth-Gesetzentwurf aufgegriffen hat. So bleiben die großen Potenziale, die die Telemedizin bietet, weiter unausgeschöpft. Das Gesetz ist in dieser Form nicht mehr als ein Anschubgesetz für Telemedizin“, so Marcus Kuhlmann, Leiter des Fachverbandes Medizintechnik bei SPECTARIS. Man habe zwar ein Stück weit Verständnis dafür, dass die Bundesregierung prioritär auf das noch immer ausstehende Commitment der Ärzteschaft zu eHealth und Gesundheitskarte hofft, denn ohne die Ärzteschaft brauche es auch keine Telemedizin. Dennoch verliere man an wertvoller Zeit, wenn man jetzt ein derart restriktives Gesetz verabschieden würde, welches zudem viele Fragen unbeantwortet lässt. Ein Beispiel wäre die Frage, wer bestimmte telemedizinische Leistungen künftig übernehmen soll. Hierzu bedarf es der nichtärztlichen Leistungserbringer. Dies setzt aber voraus, dass auch sie in die Telematikinfrastruktur eingebunden werden. Eine entsprechende Vergütung der Leistungen muss dann selbstverständlich erfolgen.

In Berlin macht zudem das Gerücht die Runde, dass nach der Verabschiedung dieses ersten eHealth-Gesetzes ein zweites unmittelbar nachgeschoben werden soll, das dann insbesondere auch die Einbindung der nichtärztlichen Leistungserbringer zum Ziel haben soll. Somit müssen sowohl Patienten als auch Ärzte und andere Mitspieler im Gesundheitswesen weiter darauf warten, dass sämtliche Vorteile, die die Telemedizin für Patienten und medizinisches Personal bringen, zur Geltung kommen können.

Bedauerlich ist außerdem, dass auch eine zweite elementare Forderung, das Gesetz nicht nur auf einzelne Anwendungen einer Telematikinfrastruktur zu begrenzen, nicht aufgegriffen wurde. Bereits heute würden jedoch wichtige Konsiliarleistungen für andere telemedizinische Leistungen angeboten. Es braucht daher einen offenen Katalog von zu vergütenden eHealth-Einsatzgebieten „Wir fordern den Gesetzgeber auf, schon mit dem jetzt vorgelegten Gesetz die Telematikinfrastruktur für nichtärztliche Leistungserbringer zu öffnen sowie einen Katalog weiterer, bereits heute angewandter eHealth-Einsatzgebiete zu erstellen. Sollte dies nicht mit diesem eHealth-Gesetz erfolgen, müsste zumindest unverzüglich ein zweites eHealth-Gesetz nachgeschoben werden. Die Ärzteschaft ihrerseits sollte erkennen, dass auch sie von einer Öffnung der Telematikinfrastruktur für nichtärztliche Leistungserbringer profitiert“, so Kuhlmann abschließend.

Editorial

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Reinhold
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