SpiFa fordert gesetzliche Förderung und Stärkung von Selektivverträgen
„Die Fachärztinnen und Fachärzte sind überzeugt, dass mit dem Einsatz von Selektivverträgen die Gesundheitsversorgung in Deutschland maßgeblich verbessert werden kann. Sie ermöglichen einen schnelleren Zugang zu medizinischen Innovationen und schaffen einen Wettbewerb um die bestmögliche Versorgung von Patientinnen und Patienten. Davon profitiert das gesamte Gesundheitssystem, auch die Krankenkassen, vor allem aber die Patientinnen und Patienten,“ so Dr. Helmut Weinhart, zweiter stellvertretender Vorstandsvorsitzender des SpiFa. Doch leider ist bislang die Einführung und Implementierung von Selektivverträgen immer noch eher die Ausnahme als die Regel. Grund dafür waren bisher unter anderem eine fehlende gesetzliche Definition und eine gesetzliche Förderung sowie bisweilen eine Blockadehaltung seitens der Krankenkassen oder der Kassenärztlichen Vereinigungen. „Leider mussten etliche SpiFa-Mitgliedsverbände in den letzten Jahren immer wieder erleben, dass so mit bürokratischen Hindernissen eine bestmögliche fachärztliche Versorgung in Gesundheitsregionen oder für definierte Populationen verhindert wurde,“ so Weinhart weiter.
SpiFa-Vorstandsmitglied Dr. Norbert Smetak ergänzt: „Deutschlands Gesundheitswesen steht vor großen Herausforderungen und zunehmenden Versorgungsproblemen. Daher bedarf es gerade jetzt einer gesetzlichen Förderung, um auf diese Probleme zu reagieren und Versorgungsinnovationen schnell für die Versorgung der Menschen in Deutschland nutzbar zu machen. Wir begrüßen daher sehr, dass die Koalitionsparteien vorhaben, die Attraktivität von bevölkerungsbezogenen Versorgungsverträgen zu erhöhen und den gesetzlichen Spielraum für Verträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern auszuweiten. Der SpiFa und seine Mitgliedsverbände bieten in diesem Zusammenhang ihre Expertise an und sind zum Gespräch bereit.“