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SpiFa gegen den Griff in den Gesundheitsfonds zur Finanzierung der Digitalisierung der Krankenhäuser

18.08.2020 10:34
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) übt deutliche Kritik an der geplanten Finanzierung der Digitalisierung der Krankenhäuser und lehnt den Zugriff auf den Gesundheitsfonds als Instrument der Vorfinanzierung ausdrücklich ab.

Die vorliegende Formulierungshilfe des Entwurfes für ein Krankenhauszukunftsgesetz sieht vor, dass zur Förderung von Digitalisierungsprojekten ein Krankenhauszukunftsfonds vom Bund in Höhe von 3 Milliarden EUR eingerichtet wird. Die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds dient zur Vorfinanzierung des Vorhabens und soll anschließend durch den Bund ausgeglichen werden.

Der SpiFa lehnt diesen Zugriff auf den Gesundheitsfonds als Finanzierungsquelle ausdrücklich ab. Dass der Bund Investitionen der Krankenhäuser finanzieren will, ist für den SpiFa ein deutlicher Verstoß gegen Artikel 104a Grundgesetz (GG), in dem die Kompetenzenverteilung zur Finanzierung zwischen Bund und Ländern ausdrücklich geregelt ist. Allein die Bundesländer selbst sind für die Finanzierung von Investitionen in die Infrastruktur ihrer Krankenhäuser zuständig. „Der hier durch den Bund erfolgende weitere Griff in den Gesundheitsfonds ist nicht nur eine fragwürdige Zweckentfremdung dieser durch die gesetzlich Versicherten und deren Arbeitgeber als Solidargemeinschaft aufgebrachten Mittel. Neben den ohne medizinischen Anlass erfolgenden Testungen von Personen soll jetzt auch, ohne einen klaren Kompass zu haben, dem undifferenzierten Konservieren von stationären Strukturen Vorschub geleistet werden.“, so Lars F. Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa e.V. in Berlin. „Zudem entsteht der Eindruck, dass am Ende insbesondere die gesetzlich Versicherten in den östlichen Bundesländern, die strukturellen Defizite und die politische Mutlosigkeit im westlichen Teil des Landes bezahlen sollen, wo es nach wie vor die deutlichsten Probleme beim Strukturwandel gibt.“, so Lindemann weiter.

Der SpiFa beobachtet es mit Sorge, dass die Bundesländer seit Jahrzehnten ihren Verpflichtungen nicht nachkommen und damit einem Strukturwandel der Krankenhauslandschaft Deutschlands entgegenstehen und begrüßt deshalb selbstverständlich, dass nach Wegen gesucht wird, den Strukturwandel in den Krankenhäusern zu ermöglichen. Jedoch zeigen die Erfahrungen aus der anhaltenden Corona-Pandemie, dass das (Vor-)Finanzieren von einzelnen Maßnahmen, wie zum Bespiel der Aufbau und Betrieb von zusätzlichen Intensivbetten nur sinnvoll ist, wenn die Verteilung und Bewilligung der finanziellen Mittel antragsbezogen gesteuert und nach strengen Kriterien überwacht wird. Der Bund sollte ein Mitspracherecht bei der geplanten und neu strukturierten Krankenhauslandschaft in Deutschland erhalten und wenn er finanzielle Anreize setzt, diese mit deutlichen Bedingungen versehen, die es ermöglichen, zielgenau die in der Zukunft tatsächlich notwenigen und nicht die lokalpolitisch beschützten Strukturen zu digitalisieren.

Editorial

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Prof. Dr.
Reinhold
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