Sie sind hier: Startseite News Spitzenverband ZNS zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz
x
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Spitzenverband ZNS zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz

18.12.2014 13:53
Die heutige Zustimmung des Bundeskabinetts zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz kommentiert der Vorsitzende des Spitzenverbandes ZNS (SPiZ), Dr. med. Frank Bergmann: „Patienten mit psychiatrischen und neurologischen Erkrankungen werden künftig noch länger auf einen Termin beim Facharzt oder beim Psychotherapeuten warten müssen, wenn die Große Koalition ihre Pläne zum so genannten GKV-Versorgungsstärkungsgesetz umsetzt. Mit dem Gesetz wird es noch schwieriger bis unmöglich werden, die Patienten zeitnah zu versorgen.“

Hintergrund ist die im Gesetzentwurf vorgesehene Verpflichtung für die Kassenärztlichen Vereinigungen, freiwerdende Arztsitze in sogenannten überversorgten Gebieten aufzukaufen und nicht wieder zu besetzen, zum Beispiel, wenn der Praxisinhaber in den Ruhestand geht. Bergmann betont, auch in Ballungszentren gebe es keine Überversorgung mit Neurologen, Nervenärzten, Psychiatern und Kinder- und Jugendpsychiatern – das belegten allein die Wartezeiten auf einen Termin. „Die Behauptung, es gebe eine Überversorgung mit Fachärzten ist in keiner Weise haltbar. Sie beruht auf einer Fortführung alter Statistiken und ist schlicht nicht zutreffend, schon gar nicht für den Bereich der nervenärztlichen, neurologischen und psychiatrischen Versorgung“, so der Vorsitzende des SPiZ.

„Es ist absurd, massiv Praxen abzubauen, aber gleichzeitig Wartezeiten reduzieren zu wollen“, kritisiert Bergmann. Die im Gesetz vorgesehenen Terminservicestellen könnten das Problem nicht lösen, weil sie keine neuen Behandlungskapazitäten schafften.  Der SpiZ fordert stattdessen eine Aufstockung der neurologischen und psychiatrischen Vertragsarztsitze sowie eine bessere Vernetzung der Angebote im Rahmen von Integrierten-Versorgungs- oder Strukturverträgen. Die verschiedenen an der Versorgung beteiligten Akteure könnten im Rahmen von Verträgen zur Integrierten Versorgung in ihrer Region Versorgungsnetze bilden und so die personellen und finanziellen Ressourcen im Sinne der Patienten besonders effektiv einsetzen, so Bergmann. Die entsprechenden Behandlungspfade haben die Berufsverbände auf der Basis von Leitlinien der entsprechenden wissenschaftlichen Fachgesellschaften bereits geschaffen. „Jetzt braucht es Krankenkassen, die mit uns diese Versorgungsnetze in den Regionen zum Wohle der Patienten aufbauen“, fordert Bergmann.

Der SPiZ schlägt außerdem vor, die Facharztweiterbildung in Praxen zu fördern. Diese könnten dann ihre Behandlungskapazitäten ausbauen und damit die Wartezeiten ihrer Patienten verkürzen. Außerdem würde eine solche Weiterbildung den Ärztemangel im ambulanten Bereich verringern.

Editorial

RoskiHerausgeber
Prof. Dr.
Reinhold
Roski

 

 

Gemeinsamer Priorisierungskatalog

« Dezember 2022 »
Dezember
MoDiMiDoFrSaSo
1234
567891011
12131415161718
19202122232425
262728293031