Start der Evaluation des RSA
Für die Dauer der Erstellung dieses Sondergutachtens wurde der aus sieben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern bestehende Wissenschaftliche Beirat um den niederländischen RSA-Experten Professor Dr. Wynand van de Ven und den Wettbewerbsökonomen Professor Dr. Achim Wambach erweitert.
Vor der Sitzung am 20. Februar hatte der Beirat den GKV-Spitzenverband zum Untersuchungsumfang des Evaluationsberichtes angehört und damit den Krankenkassen die Möglichkeit gegeben, weitere mögliche Untersuchungsgegenstände zu benennen. Die Anregungen der Krankenkassen wird der Beirat in seine Arbeit einbeziehen.
Der Präsident des BVA, Frank Plate, begrüßt die Entscheidung des Bundesministeriums für Gesundheit, durch den Wissenschaftlichen Beirat eine Evaluation des RSA durchführen zu lassen. „Der RSA ist von Anfang an als ein lernendes System konstruiert worden, das aufgrund der gewonnenen Erfahrungen weiterentwickelt wird. Auch Skeptiker der ersten Stunde attestieren dem RSA heute, dass er im internationalen Vergleich sehr gut abschneidet. Er ist ein geeignetes Instrument, um Chancengleichheit der Krankenkassen im Wettbewerb zu schaffen und Anreize zur Risikoselektion zu reduzieren. Das Sondergutachten wird Hinweise darauf geben, bei welchen Ausgaben der Krankenkassen er diese Ziele noch besser erreichen kann.“
Foto: Wissenschaftlicher Beirat und Präsident des BVA (2. v. l.)/ Quelle: BVA