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Start der Evaluation des RSA

20.02.2017 15:22
Der Wissenschaftliche Beirat zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs (RSA) beim Bundesversicherungsamt hat 20. Februar mit der Evaluation des RSA begonnen. Im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit soll der Wissenschaftliche Beirat unter Vorsitz des Gesundheitsökonomen Prof. Dr. Jürgen Wasem bis zum 30. September 2017 in einem Sondergutachten die Wirkungen des RSA überprüfen sowie die Folgen relevanter Vorschläge zur Veränderung des RSA empirisch abschätzen.

Für die Dauer der Erstellung dieses Sondergutachtens wurde der aus sieben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern bestehende Wissenschaftliche Beirat um den niederländischen RSA-Experten Professor Dr. Wynand van de Ven und den Wettbewerbsökonomen Professor Dr. Achim Wambach erweitert.

Vor der Sitzung am 20. Februar hatte der Beirat den GKV-Spitzenverband zum Untersuchungsumfang des Evaluationsberichtes angehört und damit den Krankenkassen die Möglichkeit gegeben, weitere mögliche Untersuchungsgegenstände zu benennen. Die Anregungen der Krankenkassen wird der Beirat in seine Arbeit einbeziehen.

Der Präsident des BVA, Frank Plate, begrüßt die Entscheidung des Bundesministeriums für Gesundheit, durch den Wissenschaftlichen Beirat eine Evaluation des RSA durchführen zu lassen. „Der RSA ist von Anfang an als ein lernendes System konstruiert worden, das aufgrund der gewonnenen Erfahrungen weiterentwickelt wird. Auch Skeptiker der ersten Stunde attestieren dem RSA heute, dass er im internationalen Vergleich sehr gut abschneidet. Er ist ein geeignetes Instrument, um Chancengleichheit der Krankenkassen im Wettbewerb zu schaffen und Anreize zur Risikoselektion zu reduzieren. Das Sondergutachten wird Hinweise darauf geben, bei welchen Ausgaben der Krankenkassen er diese Ziele noch besser erreichen kann.“

Foto: Wissenschaftlicher Beirat und Präsident des BVA (2. v. l.)/ Quelle: BVA

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