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Start der Kompakt-Weiterbildung „Hilfsmittelcoach“

18.03.2011 10:39
Nach dem erfolgreichen Start der dreistufigen Weiterbildung zum / zur Hilfsmittelexperten / Casemanager wird nun das Angebot der Universität Witten/Herdecke um die Weiterbildung zum Hilfsmittelcoach ergänzt Diese richtet sich speziell an Mitarbeiter aus Homecare-Unternehmen, Sanitätsfachhandel und Apotheken, die bereits über eine lange berufliche Praxis im Bereich der Hilfsmittelversorgung verfügen.

Das Department für Pflegewissenschaft der Universität Witten/Herdecke fördert mit dieser Weiterbildung die gerade in der Hilfsmittelversorgung geforderte Beratungskompetenz. Die Aufgabe, in einer alternden Gesellschaft erkrankte und behinderte Menschen auch weiterhin auf hohem Niveau mit Hilfsmitteln zu versorgen und am (öffentlichen) Leben teilhaben zu lassen, ist durch den Kostendruck im Gesundheitssystem nicht leichter geworden. Das Department hofft, mit dieser interdisziplinären Weiterbildung einen Beitrag zu einer besseren Versorgung zu leisten.

„Die Weiterbildung Hilfsmittecoach zielt auf die Verbesserung der Beratungskompetenz im Alltagsgeschäft“, so Otto Inhester. „Die kunden- und problemorientierte Fachberatung ist gerade im Homecare-Bereich von großer Bedeutung, damit das richtige Hilfsmittel entsprechend dem Bedarf ausgewählt wird. Denn das Hilfsmittel, dass mit Zustimmung und Mitwirkung der Betroffenen gefunden wird, wird dann auch besser genutzt.“

Das dazu erforderliche umfassende Wissen in den Beratungsfeldern konnte bislang nur über jahrzehntelange Praxis erworben werden und ist selbst dann noch oft lückenhaft. Otto Inhester:„Jetzt lernt ein zukünftiger Hilfsmittelcoach, wie er den Bedarf eines Betroffenen genau bestimmen kann und wie er sich einen systematischen und aktuellen, vor allem aber auch einen herstellerneutralen Überblick über den Hilfsmittelmarkt verschaffen kann. Bei über 30.000 Produkten keine einfache Aufgabe.“

Ein weiterer Schwerpunkt ist die bessere Vorbereitung von Anträgen und die Zusammenarbeit mit verordnenden Ärzten und den Kostenträgern. Denn durch gut vorbereitete Anträge und rechtssichere Begründungen werden die Bearbeitungszeiten bei den Kostenträgern verkürzt, die Zahl unberechtigter Ablehnungen verringert und die damit verbundenen Widerspruchsverfahren reduziert. Insgesamt soll der Versorgungsprozess für alle Beteiligten insbesondere bei komplexen Fällen effizienter gestaltet werden.

Einen zusätzlichen Nutzen für die Betriebe sieht Otto Inhester auch darin, „dass wir durch diese Weiterbildung mit hoher Wahrscheinlichkeit die Qualifikationen vermitteln können, die im Rahmen der zu erwartenden Präqualifizierung gefordert werden.

Die kompakte Fortbildung dauert ca. 11 Monate und hat mit dem 1. April 2011 im Unterschied zum Hilfsmittelexperten einen festen Starttermin.
Durch eine flexible Organisation kann das Lerntempo individuell gesteuert werden. Die Weiterbildung ist als Fernlehrgang mit Präsenztagen organisiert. Der gesamte Lehrgang umfasst zwei Stufen:

Stufe 1 umfasst ca. 130 Stunden: Schwerpunkte sind die rechtlichen Grundlagen der Hilfsmittelversorgung und die Methodik der Beratung. Stufe 1 schließt mit einer mündlichen Prüfung ab und berechtigt zum Übergang in die Stufe 2.

Stufe 2 (Hilfsmittelcoach) umfasst ca. 460 Stunden: Schwerpunkte sind Kenntnisse über Hilfsmittel für unterschiedliche medizinische, pflegerische und rehabilitative Bedarfe; Methoden des Wissensmanagements, Vertiefung der rechtlichen Grundlagen. Die Stufe 2 (Hilfsmittelcoach) schließt mit einer Prüfung ab.

Mit dem Abschluss zum Hilfsmittelcoach können die Teilnehmer des Kompaktkurses in die Stufe 3 „Hilfsmittelexperte / Casemanagement“ des Hilfsmittelexperten aufgenommen werden.

Editorial

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Prof. Dr.
Reinhold
Roski

 

 

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