Start des Onlineportals zu 137h-Verfahren
Das Formular zur Übermittlung von Informationen über den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse kann online ausgefüllt, signiert und elektronisch an den G-BA übermittelt werden. Dabei können Kliniken und Hersteller die für sie jeweils relevanten Formularabschnitte parallel ausfüllen. Um das Portal nutzen zu können, müssen sich Kliniken und Hersteller oder auch von ihnen bevollmächtigte Personen oder Unternehmen zunächst im Portal 137h registrieren. Nähere Nutzungshinweise sind auf den Seiten des Portals zu finden. Alternativ zur Informationsübermittlung über das Portal 137h kann der bisherige Weg per DVD genutzt werden.
Zur Informationsübermittlung an den G-BA ist ein Krankenhaus gesetzlich verpflichtet, sobald es beim Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) eine erstmalige NUB-Anfrage zu einer Methode stellt, deren technische Anwendung maßgeblich auf dem Einsatz eines Medizinprodukts hoher Risikoklasse beruht. Inhaltlich geht es um Informationen zum Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse der Methode und der Anwendung des Medizinprodukts, insbesondere um Daten zum klinischen Nutzen und zu durchgeführten klinischen Studien.
Ausblick: Das sogenannte Informationsergänzungsverfahren, über das weitere betroffene Krankenhäuser und Hersteller die durch ein Krankenhaus eingereichten Unterlagen einsehen und ggf. direkt ergänzen können, soll erst im zweiten Schritt über das Portal 137h möglich sein.