Statement zu dem vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegten eHealth-Gesetz
Klare Fristen und auch die Einführung von Sanktionen können diesem wichtigen Projekt einen neuen Schub geben, um Blockadehaltungen insbesondere bei den Leistungserbringern zu unterbinden. Diese Unterstützung durch den Gesetzgeber lässt hoffen, dass sich die Investitionen in das wichtige Gesundheitsprojekt rechnen und ein Mehrwert für die Versicherten entsteht!
Problematisch sind aus Sicht des vdek jedoch die finanziellen Anreize, die das Gesetz erneut für Ärzte vorsieht: Es ist nicht nachzuvollziehen, weshalb das Einlesen oder der Versand von elektronischen Arztbriefen – Tätigkeiten, die ansonsten aufwendig in Papierform erfolgen müssen – nun extra vergütet werden sollen. Im Gegenteil: Hier wird Praxispersonal durch elektronische Anwendungen entlastet. Darüber hinaus sollten zahlreiche Regelungen – etwa die Speicherung des elektronischen Medikationsplanes - nun auf ihre Umsetzbarkeit hin überprüft werden, da die eGK für diese Datenmengen nicht ausgelegt ist. Hier sind Online-Verfahren praktikabler.