Strukturvertrag zwischen DGS und AOK Rheinland/Hamburg vereinfacht Versorgung mit medizinischen Cannabinoiden
Im März 2017 ist das Gesetz „Cannabis als Medizin“ in Kraft getreten und hat so die Verordnung von Cannabinoiden auch für Patienten mit chronischen Schmerzen ermöglicht. Voraussetzung für den Einsatz ist die Ausschöpfung aller Standardtherapien. In diesen Fällen können Cannabinoide die Lebensqualität schwerkranker Schmerzpatienten deutlich verbessern. Allerdings sind die Hürden für den Einsatz der Präparate derzeit noch hoch: Ärzte müssen die Verordnung bei der Krankenkasse der Patienten genehmigen lassen, das Genehmigungsverfahren braucht Zeit.
Strukturvertrag vereinfacht das Verfahren für besonders qualifizierte Ärzte
Um diese Situation für Ärzte und Schmerzpatienten zu verbessern, hat die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin nun einen ersten Strukturvertrag mit der AOK Rheinland/Hamburg geschlossen. Dieser sieht eine vereinfachte Verordnung entsprechender Präparate vor. Das bedeutet, dass die Therapieentscheidung ausschließlich beim behandelnden Arzt in Absprache mit seinen Patienten liegt. Über die Qualifizierung der Verordner mithilfe einer 20-stündigen CME-zertifizierten Weiterbildung mit anschließender Lernerfolgskontrolle wird die Qualität der Therapieentscheidung gewährleistet. Der bürokratische Aufwand wird so reduziert und die Wartezeit der Patienten auf den Beginn der Cannabistherapie verkürzt. „Damit ist ein weiterer wichtiger Schritt für die DGS als Versorgergesellschaft getan, um schwerstkranke Menschen effizienter, kompetenter und zügiger zu versorgen“, lobt Dr. Johannes Horlemann, Präsident der DGS, den neuen Vertrag.
DGS-Experten entwickeln 20-stündiges Curriculum zur besonderen Qualifikation
Das 20-stündige Curriculum „Schmerzkompetenz Cannabis“ zur Qualifikation der Vertragsärzte für die Therapie mit Cannabinoiden wurde von Experten der Fachgesellschaft entwickelt und wird gemeinsam mit der AOK Rheinland/Hamburg angeboten. Inhalte sind Grundlagen, Standardtherapien und Indikationen für Cannabinoide, suchtmedizinische Aspekte, Nebenwirkungen und Kontraindikationen. Zudem sind die teilnehmenden Vertragsärzte dazu verpflichtet, regelmäßig an CME-zertifizierten Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen und sich jährlich zu rezertifizieren. „Durch den Abbau bürokratischer Hemmnisse stellen wir sicher, dass Betroffene eine qualitätsgesicherte und kompetente ärztliche Begleitung sowie eine auf ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmte Versorgung erhalten“, so das Fazit von Matthias Mohrmann, Vorstandsmitglied der AOK Rheinland/Hamburg.